InVision AG veröffentlicht gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat zum Delisting-Erwerbsangebot der Acme 42 GmbH
January 24 2024 - 7:30AM
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InVision AG / Schlagwort(e): Stellungnahme/Delisting
InVision AG veröffentlicht gemeinsame begründete Stellungnahme von
Vorstand und Aufsichtsrat zum Delisting-Erwerbsangebot der Acme 42
GmbH
24.01.2024 / 14:30 CET/CEST
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InVision AG veröffentlicht gemeinsame begründete Stellungnahme
von Vorstand und Aufsichtsrat zum Delisting-Erwerbsangebot der Acme
42 GmbH
Düsseldorf, 24. Januar 2024 - Vorstand und Aufsichtsrat der
InVision AG (ISIN: DE0005859698) haben heute gemäß § 27 WpÜG
(Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz) eine gemeinsame begründete
Stellungnahme zum öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot der Acme 42
GmbH zum Erwerb sämtlicher Aktien der InVision AG, die nicht
bereits direkt von der Acme 42 GmbH gehalten werden, im Internet
unter www.ivx.com/investors veröffentlicht.
Empfehlung der Angebotsannahme
Vorstand und Aufsichtsrat sind gemeinsam der Auffassung, dass die
Angebotsgegenleistung von 6,09 Euro je InVision-Aktie angemessen
ist und das von der Acme 42 GmbH beabsichtigte Delisting im
Interesse der Gesellschaft liegt. Das Angebot gibt nach Auffassung
von Vorstand und Aufsichtsrat den Aktionären, die ihre
InVision-Aktien aufgrund der durch das anstehende Delisting
reduzierten Verkehrsfähigkeit (Fungibilität) veräußern möchten,
eine angemessene Möglichkeit, ihre InVision-Aktien zu einem fairen
Marktpreis zu veräußern. Vor diesem Hintergrund empfehlen Vorstand
und Aufsichtsrat den Aktionären der InVision AG, das Angebot
anzunehmen.
Die Annahmeempfehlung basiert auf der jeweils eigenständigen und
unabhängig voneinander vorgenommenen Prüfung der Angebotsunterlage
durch Vorstand und Aufsichtsrat.
Handel mit InVision-Aktien bald nur noch stark eingeschränkt
möglich
Die InVision AG wird vor Ablauf der Annahmefrist des Angebots den
Widerruf der Zulassung sämtlicher InVision-Aktien zum Handel am
regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse
beantragen. Nach erfolgtem Delisting wird der Handel mit
InVision-Aktien im regulierten Markt der Frankfurter
Wertpapierbörse und auf Xetra nicht mehr möglich sein. Auch der
Handel im Freiverkehr an den Börsen in Düsseldorf, München,
Stuttgart und bei Tradegate Exchange wird voraussichtlich
eingestellt. Dadurch wird der Handel mit InVision-Aktien nur noch
stark eingeschränkt möglich sein, was sich negativ auf den
Aktienkurs und den erzielbaren Verkaufspreis der Aktien auswirken
kann.
Einblick in die laufende Geschäftstätigkeit der InVision AG künftig
nur noch in geringem Umfang
Für die InVision AG entfallen nach erfolgtem Delisting zahlreiche
Transparenzpflichten. Die Gesellschaft wird von größenabhängigen
Erleichterungen umfänglich Gebrauch machen und die Offenlegung von
Informationen auf das gesetzliche Minimum reduzieren. Als
nicht-börsennotierte Gesellschaft wird InVision folglich in Zukunft
keinen Konzernabschluss mehr nach IFRS-Vorgaben, sondern nur noch
verkürzte Einzelabschlüsse mit einer Frist von 12 Monaten nach Ende
des Geschäftsjahres veröffentlichen. Die Einzelabschlüsse werden
darüber hinaus zukünftig auch nicht mehr das operative Geschäft der
InVision AG beinhalten, da dieses künftig in getrennten
Tochterunternehmen geführt wird.
Delisting ist im Interesse des Unternehmens
In ihrer Stellungnahme erläutern Vorstand und Aufsichtsrat, dass
sie die von der Acme 42 GmbH in Erwägung gezogenen Vorteile des
Delistings unterstützen. Mit erfolgtem Delisting wird die
strategische und unternehmerische Flexibilität der Gesellschaft
gefördert und bei strategischen Entscheidungen kann unabhängig von
den Erwartungen und Stimmungsschwankungen auf dem Kapitalmarkt ein
längerfristiger Ansatz verfolgt werden. Darüber hinaus
werden durch den Entfall zahlreicher Transparenzpflichten sensible
Informationen stärker vor einer Kenntnisnahme durch Wettbewerber
geschützt. Durch die Reduzierung der Komplexität der
Berichterstattung und durch Kosteneinsparungen, wie etwa durch den
Wegfall von fortlaufenden Aufwendungen für die Notierung von
Wertpapieren, die Erfüllung regulatorischer Anforderungen, die
Rechtsberatung durch Kapitalmarktspezialisten, oder die
Durchführung von Hauptversammlungen, kann InVision die
freigesetzten Ressourcen anderweitig zur Wertsteigerung der
Gesellschaft einsetzen. Vorstand und Aufsichtsrat teilen ebenfalls
die Auffassung, dass die Gesellschaft vor dem Hintergrund der
Beteiligungsstruktur an der Gesellschaft und wegen der
Verfügbarkeit alternativer Finanzierungsquellen auf absehbare Zeit
nicht auf den Zugang zum Kapitalmarkt angewiesen ist.
Die Aktionäre der InVision AG können das Delisting-Erwerbsangebot
der Acme 42 GmbH über ihre Depotbank annehmen. Die Annahmefrist
wird voraussichtlich am 16. Februar 2024, 24:00 Uhr (Ortszeit
Frankfurt am Main) enden. Die detaillierten Bedingungen des
Angebots können der Angebotsunterlage zum Delisting-Erwerbsangebot
entnommen werden, die auf der Internetseite www.acme-42.de/offer
zur Verfügung steht.
Die Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat ist auf der
Internetseite www.ivx.com/investors in deutscher Sprache einsehbar
und wird bei der InVision AG, Investor Relations, Speditionstr. 5,
40221 Düsseldorf, zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten. Anfragen
bitte per E-Mail an ir@invision.de.
Die Informationen dieser Pressemitteilung stellen keine
Erläuterungen oder Ergänzungen zu den Aussagen in der Stellungnahme
von Vorstand und Aufsichtsrat dar, deren Inhalt allein maßgeblich
ist.
Über InVision:
Seit 1995 hilft InVision ihren Unternehmenskunden, die
Produktivität und Qualität der Arbeit zu steigern und die Kosten zu
senken. Zur InVision-Gruppe gehören die Marken injixo, eine
Cloud-Software zum Workforce Management für Contactcenter, und The
Call Center School, ein Cloud-Learning-Angebot für
Contactcenter-Profis. Die InVision AG (IVX) ist im General Standard
an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert.
Weitere Informationen unter: www.ivx.com
Kontakt:
InVision AG, Investor Relations, Jutta Handlanger
Speditionstraße 5, 40221 Düsseldorf
Tel.: +49 (0)211 781-781-66, E-Mail: ir@invision.de
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