Underberg Gruppe: Emission einer neuen Anleihe beschlossen –
Solider Start ins GJ 2024/25
- Zielvolumen für Anleihe 2024/2030 beträgt 35 Mio.
Euro
- Attraktive Zinsspanne von 5,75 % bis 6,75 %
- Umtauschangebot für Inhaber der Anleihe 2019/2025
- Stabiler Umsatz und Auslandswachstum in Q1 des
Geschäftsjahres 2024/25
Rheinberg, 30. August 2024 Die Underberg Gruppe setzt
ihre Entschuldung konsequent fort und beabsichtigt, mit der
Emission einer neuen Anleihe frühzeitig die finanzielle
Flexibilität für den weiteren Wachstumskurs der kommenden Jahre zu
sichern. Der Vorstand der Semper idem Underberg AG hat am heutigen
Freitag mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Emission einer neuen
Unternehmensanleihe mit einem Volumen von bis zu 35 Mio. Euro und
einer Laufzeit bis 2030 beschlossen.
Bereits im Februar 2024 hatte das Unternehmen seine Anleihe
2018/2024 aus Eigenmitteln vorzeitig und ersatzlos zurückgeführt;
nun bringt die Gruppe die Refinanzierung der Anleihe 2019/2025
(ISIN: DE000A2YPAJ3) auf den Weg. „Als verlässlicher
Anleihe-Emittent seit über einem Jahrzehnt setzen wir wie bereits
2022 kommuniziert unsere konsequente Entschuldung fort und stellen
zudem frühzeitig Planungssicherheit für die weitere
Unternehmensentwicklung her“, sagt Michael Söhlke,
Vorstandssprecher der Semper idem Underberg AG.
Der Emissionserlös soll für die vorzeitige Rückzahlung der
Anleihe 2019/2025 (derzeit noch ausstehender Restnennwert: 33,75
Mio. Euro) verwendet werden. Sollte auf der Grundlage der konkreten
Zeichnungszusagen und Umtauschangebote nach Abzug der
Transaktionskosten ein Nettoemissionserlös verbleiben, der nach
Maßgabe der Anleihebedingungen der Anleihe 2019/2025 nicht zur
sofortigen vollständigen Rückzahlung des verbleibenden
Gesamtnennbetrags ausreicht, wird dieser für allgemeine
Geschäftszwecke verwendet.
Bis 25. September 2024 sollen Zinssatz und Gesamtnennbetrag
festgelegt werden
Die Zinsspanne der Anleihe 2024/2030 (ISIN: DE000A383FH4) wurde
mit 5,75 % bis 6,75 % p.a. festgelegt. Der endgültige
Zinssatz und der Gesamtnennbetrag sollen spätestens am 25.
September 2024 fixiert und veröffentlicht werden. Die
festverzinsliche Anleihe bietet Investoren im aktuellen Umfeld
sinkender Leitzinsen die Möglichkeit, langfristig eine attraktive
Verzinsung zu sichern.
Vergleichbar mit den erfolgreichen Anleihe-Emissionen der
vergangenen Jahre ist bei der anstehenden Transaktion auch ein
freiwilliges Umtauschangebot einschließlich Mehrerwerbsoption an
die Inhaber der bestehenden Anleihe 2019/2025 vorgesehen. Das
öffentliche Angebot erfolgt auf der Grundlage eines
Wertpapierprospekts, den die Commission de Surveillance du Secteur
Financier (CSSF), Luxemburg, voraussichtlich am 3. September
2024 billigen wird. Der Wertpapierprospekt wird unverzüglich nach
seiner Billigung auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://semper-idem-underberg.com/anleihe2024 veröffentlicht.
Das freiwillige Umtauschangebot läuft planmäßig vom
4. September 2024 bis 20. September 2024, 18:00 Uhr
(MESZ). Anleihegläubiger, die das Umtauschangebot annehmen, sollen
für jede eingetauschte Anleihe 2019/2025 eine neue Anleihe
2024/2030 zuzüglich eines Barausgleichsbetrags in Höhe von 10 Euro
sowie der jeweils anteiligen Stückzinsen erhalten. Zudem können
Anleger im Rahmen des öffentlichen Angebots im Zeitraum vom
11. September 2024 bis zum 25. September 2024, 12:00 Uhr
(MESZ), Schuldverschreibungen über die
XETRA-Zeichnungsfunktionalität zu zeichnen.
Zeichnungsmöglichkeit über die Unternehmenswebseite
Das Angebot richtet sich an institutionelle Investoren und an
die in der Vergangenheit stetig wachsende Anzahl privater Anleger.
Vorbehaltlich der Billigung des Wertpapierprospekts können
Privatanleger in Deutschland, Luxemburg und Österreich vom
4. bis 20. September 2024 (18:00 Uhr MESZ) die neue
Anleihe 2024/2030 erstmals auch direkt über die
Unternehmens-Website auf
https://semper-idem-underberg.com/anleihe2024 verbindlich
zeichnen.
Solider Start ins Geschäftsjahr 2024/25
Die Unternehmensgruppe hat ihre erfolgreiche operative
Entwicklung des vergangenen Geschäftsjahres – bei nahezu konstantem
Umsatz war das bereinigte EBITDA im Geschäftsjahr 2023/24 auf 12,8
Mio. Euro gestiegen – mit einer soliden Entwicklung im ersten
Quartal (Q1) des Geschäftsjahres 2024/2025 fortgesetzt: So ist der
Umsatz im Auftaktquartal (April-Juni 2024) mit 37 Mio. Euro stabil
zum Vorjahreszeitraum. „Unser gesamtes Team bestätigt seine starke
Leistung des zurückliegenden Geschäftsjahres, das zeigt sich unter
anderem beim Umsatz. Und mit Blick auf die Ergebnis-Entwicklung
sind wir im Plan“, sagt Michael Söhlke weiter, der sich vor allem
über die sich fortsetzende positive Entwicklung im Ausland
freut.
10,7 Prozent Absatzwachstum im Ausland
So ist der Absatz außerhalb Deutschlands im ersten Quartal des
Geschäftsjahres 2024/2025 um 10,7 Prozent im Vergleich zum
Vorjahreszeitraum gestiegen. Zudem tragen vor allem die
Kostendisziplin und fortgesetzte Effizienzmaßnahmen Früchte,
wodurch die dämpfenden Effekte der weiterhin andauernden
allgemeinen Konsumzurückhaltung auf dem heimischen Markt wirksam
abgefedert werden.
Über die Semper idem Underberg AG: Die Semper idem
Underberg AG
ist ein werteorientiertes
Familienunternehmen aus Rheinberg am Niederrhein. Kernkompetenzen
der Unternehmensgruppe sind die konsumentenzentrierte Entwicklung
und Herstellung von Premium-Spirituosen sowie der weltweite
Vertrieb der Produkte. Neben den international bekannten Marken
Underberg, Asbach und PITÚ werden weitere eigene Marken und
Distributionsmarken angeboten. Dazu gehören aus dem eigenen Haus
St. Hubertus-Tropfen, XUXU und Grasovka sowie
zahlreiche Distributionsmarken wie Amarula, Linie Aquavit, BOLS und
Ouzo of Plomari.
Pressekontakt:
Christian Schönhals
Pressesprecher/Leitung Unternehmenskommunikation
Semper idem Underberg AG
Hubert-Underberg-Allee 1
47495 Rheinberg
Tel.: +49 2843/920-296
Mobil: +49 170/320 97 59
E-Mail: christian.schoenhals@underberg.com
www.semper-idem-underberg.com
Investor Relations:
Corecoms Consulting GmbH & Co. KG
Mirko Wollrab
Goethestraße 29
60313 Frankfurt am Main
Mobil: +49 172/830 36 00
E-Mail: mirko.wollrab@corecoms.de
www.corecoms.de
Wichtige Hinweise:
Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf
noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren
in irgendeiner Jurisdiktion noch einen Wertpapierprospekt im Sinne
der Verordnung (EU) 2017/1129 in ihrer geltenden Fassung
(„Prospektverordnung“) dar. Das öffentliche
Angebot von Schuldverschreibungen erfolgt ausschließlich auf der
Grundlage eines noch von der CSSF zu billigenden und an die
deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(„BaFin“) und die Österreichische
Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) zu notifizierenden
Wertpapierprospekts. Die Billigung des Wertpapierprospekts durch
die CSSF ist dabei nicht als Befürwortung der angebotenen
Wertpapiere zu verstehen. Der Wertpapierprospekt enthält die nach
den gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen Informationen für
Anleger. Der durch die CSSF zu billigende Wertpapierprospekt wird
auf der Internetseite der Semper idem Underberg AG
(„Gesellschaft“)
(semper-idem-underberg.com/de/governance-investors/investoren/anleihe2024)
und auf der Internetseite der Börse Luxemburg (www.bourse.lu)
kostenfrei zugänglich sein.
Investoren wird empfohlen, den Wertpapierprospekt aufmerksam
zu lesen, bevor sie sich entscheiden, Schuldverschreibungen der
Gesellschaft zu erwerben oder zu veräußern, um die potenziellen
Risiken und Chancen der Anlageentscheidung vollends zu verstehen,
und eine Anlageentscheidung nur unter Heranziehung aller
verfügbaren Informationen über die Gesellschaft nach Konsultation
mit den eigenen Rechtsanwälten, Steuer- und/oder Finanzberatern zu
treffen.
Ein öffentliches Angebot der in dieser Veröffentlichung
erwähnten Wertpapiere findet nur in Luxemburg, Deutschland und
Österreich statt. Insbesondere finden weder ein öffentliches
Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf
von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika,
Australien, Kanada oder Japan statt. Außerhalb Luxemburgs,
Deutschlands und Österreichs richtet sich das Angebot der in dieser
Veröffentlichung erwähnten Wertpapiere nur an diejenigen Personen
in Mitgliedsländern des EWR und ist ausschließlich für diejenigen
Personen in Mitgliedsländern des EWR bestimmt, die „qualifizierte
Anleger“ im Sinne des Artikels 2(e) der Prospektverordnung
(„qualifizierte Anleger“) sind.
Diese Veröffentlichung ist weder mittelbar noch unmittelbar
zur Weitergabe oder Verbreitung in die Vereinigten Staaten von
Amerika oder innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika
(einschließlich deren Territorien und Besitzungen eines
Bundesstaates oder des Districts of Columbia) oder an Publikationen
mit einer allgemeinen Verbreitung in den Vereinigten Staaten von
Amerika bestimmt. Sie ist weder ein Angebot zum Verkauf noch ein
Angebot zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den
Vereinigten Staaten von Amerika. Die Wertpapiere sind nicht und
werden nicht nach den Vorschriften des U.S. Securities Act of 1933
in der jeweils geltenden Fassung („Securities
Act“) registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten
von Amerika nur mit vorheriger Registrierung nach den Vorschriften
des Securities Act in derzeit gültiger Fassung oder ohne vorherige
Registrierung nur auf Grund einer Ausnahmeregelung verkauft oder
zum Kauf angeboten werden. Die Gesellschaft beabsichtigt nicht, das
Angebot von Schuldverschreibungen vollständig oder teilweise in den
Vereinigten Staaten von Amerika zu registrieren oder ein
öffentliches Angebot in den Vereinigten Staaten von Amerika
durchzuführen.
Diese Veröffentlichung darf im Vereinigten Königreich nur
weitergegeben werden und richtet sich nur an Personen, die
„qualifizierte Anleger“ im Sinne von Artikel 2(e) der
Prospektverordnung sind, da die Verordnung aufgrund des European
Union (Withdrawal) Act 2018 Teil des nationalen Rechts ist, und die
darüber hinaus (i) professionelle Anleger im
Sinne des Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000
(Financial Promotion) Order 2005, in der jeweils gültigen Fassung
(„Order“), sind oder (ii) Personen, die unter
Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (vermögende
Gesellschaften, Vereine ohne eigene Rechtspersönlichkeit, etc.)
sind oder (iii) Personen sind, an die eine
Aufforderung oder Veranlassung zu einer Investitionstätigkeit (im
Sinne von Abschnitt 21 des Financial Services and Markets Act 2000)
im Zusammenhang mit der Emission oder dem Verkauf von Wertpapieren
anderweitig rechtmäßig übermittelt oder übermittelt werden darf
(alle diese Personen werden gemeinsam als „Relevante
Personen“ bezeichnet). Diese Veröffentlichung ist im
Vereinigten Königreich nur an Relevante Personen gerichtet.
Personen, die keine Relevanten Personen sind, dürfen aufgrund
dieser Veröffentlichung nicht handeln und sich nicht auf diese
verlassen. Jede Anlage oder Anlagetätigkeit in Wertpapieren der
Gesellschaft steht im Vereinigten Königreich nur Relevanten
Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen
getätigt.
Underberg Stammhaus
30.08.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate
News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der
EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.
Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com