aifinyo AG stellt von Inhaber- auf Namensaktien um: Handel
der Namensaktien mit der neuen ISIN DE000A3EX2X7 soll morgen
beginnen
Berlin, 10. Januar 2024 – Die aifinyo AG setzt die von
der ordentlichen Hauptversammlung am 17. Juli 2023 beschlossene
Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien um. Am heutigen 10. Januar
2024 (Record date) sollen die Inhaberaktien mit der alten ISIN
DE000A2G8XP9 letztmalig gehandelt werden können. Am 11. Januar 2024
(Zahlbarkeitstag) soll dann der Handel der Namensaktien mit der
neuen ISIN DE000A3EX2X7 beginnen. Dazu werden die bei
Kreditinstituten depotverwahrten Bestände an auf den Inhaber
lautenden Stückaktien der aifinyo AG jeweils im Verhältnis von 1:1
automatisch in auf den Namen lautende Stückaktien des B2B-Fintechs
umgestellt.
Die von der Hauptversammlung beschlossene Satzungsänderung wurde
am 28.07.2023 in das Handelsregister der Gesellschaft beim
Amtsgericht Berlin Charlottenburg eingetragen. Das Grundkapital der
aifinyo AG in Höhe von EUR 4.048.670 ist damit in 4.048.670 auf den
Namen lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am
Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 eingeteilt. Von der Umstellung
der Aktiengattung in Verbindung mit einem elektronischen
Aktienregister erwartet die Gesellschaft eine effektivere und
zielgerichtetere Kommunikation mit ihren Aktionär:innen.
Die Umstellung auf Namensaktien setzt die Führung eines
Aktienregisters voraus, in das die Aktionäre eingetragen werden.
Bei natürlichen Personen werden Name und Vorname sowie die
Wohnanschrift, Geburtsdatum, eine elektronische Adresse sowie
Stückzahl der gehaltenen Aktien aufgenommen. Bei juristischen
Personen werden Firma und Sitz, die Geschäftsanschrift und
Stückzahl der gehaltenen Aktien in das Aktienregister eingetragen.
Gegenüber der Gesellschaft gilt nur derjenige als Aktionär und ist
zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts berechtigt, der als Aktionär im Aktienregister der
Gesellschaft eingetragen
ist.
Die Rechtstellung der Aktionäre, die in das Aktienregister
eingetragen werden, wird durch die Umstellung der auf den Inhaber
lautenden Stückaktien in Namensaktien nicht beeinträchtigt. Ihre
Beteiligung an der Gesellschaft bleibt ebenso unverändert wie die
mit ihren Aktien verbundenen Rechte. Auch wird das Recht der
Aktionäre zur Veräußerung ihrer Aktien nicht eingeschränkt oder
erschwert, da die Übertragung der Namensaktien nicht der Zustimmung
der Gesellschaft bedarf.
Das Grundkapital der aifinyo AG, eingeteilt in auf den Namen
lautende Stückaktien, ist in einer Globalurkunde verbrieft, die bei
der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt wird. Die
Aktionäre der Gesellschaft werden an dem bei der Clearstream
Banking AG hinterlegten Sammelbestand entsprechend ihrem Anteil als
Miteigentümer beteiligt.
Über aifinyo
aifinyo ist der zuverlässige Smart-Billment-Partner für
Unternehmer:innen und Freiberufler:innen, um das Billing, die
Finanzierung und das Payment von Rechnungen automatisiert
abzuwickeln. Dafür betreibt das Fintech eine einzigartige Plattform
rund um Rechnungs- und Liquiditätsmanagement inklusive
unkomplizierter Finanzierungslösungen in den Bereichen Factoring,
Finetrading, Leasing und Forderungsmanagement. Mit Billomat bietet
aifinyo zudem eines der führenden cloud-basierten
Buchhaltungssysteme in Deutschland an, mit dem alle
Rechnungsprozesse einfach und effizient abgewickelt werden.
Die Aktien (ISIN: DE000A2G8XP9, DE000A3EX2X7) der aifinyo AG
sind auf Xetra sowie im m:access, einem Marktsegment speziell für
mittelständische Unternehmen innerhalb des Freiverkehrs der Börse
München gelistet. Von der der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird die aifinyo finance
GmbH als Finanzdienstleister sowie die aifinyo payments GmbH als
Zahlungsdienstleister beaufsichtigt.
Verantwortlich
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Friedrichstraße 94, 10117 Berlin
Tel.: 0351 / 896 933 10, E-Mail: presse@aifinyo.de
Kontakt Finanzmedien & Investor Relations
Fabian Lorenz
Tel.: 0221 / 29831588, E-Mail: lorenz@florenz-kommunikation.de
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