Robex gibt neues Führungsteam, geplante Veräußerung von
Vermögenswerten und Verlängerung des Darlehens mit Taurus
vorbehaltlich einer Eigenkapitalfinanzierung in Höhe von 55 Mio.
CAD bekannt
Robex Resources Inc. (TSXV: RBX) („
Robex“ oder das
„
Unternehmen“) hat einen strategischen Plan
angekündigt, der entwickelt wurde, um – vorbehaltlich einer
erfolgreichen Eigenkapitalfinanzierung – das Ziel zu erreichen, ein
führender Goldproduzent in Westafrika zu werden.
Alle Währungsbeträge in dieser Pressemitteilung
sind in kanadischen Dollar (CAD) ausgedrückt, sofern nicht anders
angegeben.
1. HIGHLIGHTS
Dieser strategische Plan umfasst Folgendes: (i)
eine Eigenkapitalfinanzierung in Höhe von 55 Mio. CAD auf Basis
einer „Best-Effort“-Vermittlung, einschließlich einer
Mehrzuteilungsoption von 15 %; (ii) eine Verlängerung des
Überbrückungskredits des Unternehmens in Höhe von 35 Mio. USD mit
Taurus Mining Finance Fund No. 2, L.P. („Taurus“)
bis zum 22. April 2025; (iii) die Neubesetzung des Verwaltungsrats
von Robex (der „Verwaltungsrat“) mit der Ernennung
von James Askew zum neuen Verwaltungsratsvorsitzenden und der
Ernennung von Matthew Wilcox zum Managing Director und Chief
Executive Officer; (iv) der Verkauf aller Vermögenswerte des
Unternehmens in Mali; und (v) die Absicht, eine Notierung der
Stammaktien von Robex an der australischen Börse
(„ASX“) zu prüfen.
Alle Elemente des strategischen Plans stehen
unter dem Vorbehalt des erfolgreichen Abschlusses einer
Eigenkapitalfinanzierung. Siehe den Abschnitt
„Eigenkapitalfinanzierung in Höhe von 55 Mio. CAD“ in dieser
Pressemitteilung.
Nach dem erfolgreichen Abschluss der geplanten
Eigenkapitalfinanzierung wird Matthew Wilcox das Unternehmen
leiten, um die Erschließung des Kiniero-Goldprojekts zu
beschleunigen, das voraussichtlich im vierten Quartal 2025 erstmals
Gold produzieren und damit ein neues Pure-Play-Unternehmen in
Guinea werden wird.
2. STRATEGISCHER PLAN VORBEHALTLICH
EINER ERFOLGREICHEN EIGENKAPITALFINANZIERUNG
- Eigenkapitalfinanzierung in Höhe von 55 Mio.
CAD.
- Robex hat heute eine geplante
Eigenkapitalfinanzierung in Höhe von 55 Mio. CAD auf der Basis
einer „Best Efforts“-Vermittlung, einschließlich einer
Mehrzuteilungsoption von 15 %, bekanntgegeben. Die
Eigenkapitalfinanzierung unterliegt unter anderem der Genehmigung
durch die TSX Venture Exchange (die „TSXV“).
- Das Unternehmen beabsichtigt, den
gesamten Nettoerlös aus der Eigenkapitalfinanzierung für die
Entwicklung des Kiniero-Projekts zu verwenden, einschließlich
folgender Tätigkeiten: (i) die Weiterentwicklung der frühen
Arbeitsprogramme und die Beschaffung von Material mit langer
Vorlaufzeit; (ii) eine Teilzahlung an Taurus in Höhe von 15
Millionen USD im Rahmen der geänderten Überbrückungsfazilität in
Höhe von 35 Mio. USD (siehe unten unter „Verlängerung der
Taurus-Überbrückungsfazilität bis April 2025“); (iii) die
Auffüllung des Mansounia-Projekts und andere Explorationsausgaben;
(iv) die Finanzierung der aktualisierten Machbarkeitsstudie für
Kiniero, die das Mansounia-Grundstück sowie weitere Gruben- und
Prozessoptimierungen einschließt; und (v) allgemeine und
administrative Ausgaben sowie Betriebskapital.
- Die geplante
Eigenkapitalfinanzierung unterliegt der Bedingung, dass die
endgültigen Verträge bezüglich der Verlängerung der
Überbrückungsfazilität (wie unten definiert) vor dem Abschluss der
geplanten Eigenkapitalfinanzierung unterzeichnet werden.
- Weitere Einzelheiten zu den
Bedingungen der Eigenkapitalfinanzierung sind der heutigen
Pressemitteilung des Unternehmens zu entnehmen, die im Profil des
Unternehmens auf SEDAR+ unter www.sedarplus.ca und auf der
Website des Unternehmens unter www.robexgold.com abrufbar
ist.
- Verlängerung der
Taurus-Überbrückungsfazilität.
- Robex und Taurus haben sich
grundsätzlich darauf geeinigt, die aktuelle Überbrückungsfazilität
in Höhe von 35 Mio. USD bis zum 22. April 2025 zu verlängern (die
„Verlängerung der Überbrückungsfazilität“). Die
endgültigen Verträge werden voraussichtlich am oder vor dem 21.
Juni 2024 unterzeichnet, wobei die aktuellen Bedingungen noch der
Genehmigung durch die TSXV unterliegen. Die wesentlichen
Bedingungen der Verlängerung werden voraussichtlich sein:
- Fälligkeit: Verlängerung um 10 Monate bis zum 22. April 2025
(vom 21. Juni 2024);
- Betrag der Fazilität: Reduzierung von 35 Mio. USD auf 20 Mio.
USD;
- Verlängerungsgebühr von 0,75 %;
- Verzichtsgebühr von 1,00 %;
- Zinssatz von 10 % pro Jahr (unverändert);
- Lizenzgebühr von 0,25 % ohne Obergrenze (von einer
Obergrenze von 1,5 Mio. Unzen), einschließlich eines
Rückkaufmechanismus, der bestimmten Bedingungen unterliegt;
- Sicherheiten, Auflagen, zulässige Verschuldung und andere
Bedingungen bleiben unverändert;
- Verlängerung der bestehenden 2,25 Mio. Optionsscheine auf den
Erwerb von Stammaktien mit einer Laufzeit von 4 Jahren ab dem
Zeitpunkt der Verlängerung der
Überbrückungsfazilität; und
- Ausgabe von 3,5 Mio. neuen Optionsscheinen auf den Erwerb von
Stammaktien zu Bedingungen, die noch zu besprechen und von der TSXV
zu genehmigen sind.
- Die hier (und in der zweiten
Pressemitteilung des Unternehmens mit dem Datum dieses Dokuments)
beschriebene Eigenkapitalfinanzierung wird Robex mit ausreichender
Liquidität ausstatten, um seine kurzfristigen Verpflichtungen im
Rahmen der Verlängerung der Überbrückungsfazilität zu erfüllen. Es
kann nicht zugesichert werden, dass Robex ohne eine weitere
erfolgreiche Finanzierung über ausreichende Mittel verfügen wird,
um Taurus den geschuldeten Betrag vor dem Fälligkeitsdatum der
Verlängerung der Überbrückungsfazilität vollständig
zurückzuzahlen.
- Ernennung von Matthew Wilcox zum CEO und Managing
Director.
- Ernennung von Matthew Wilcox zum
CEO und Managing Director sowie zum Mitglied des
Verwaltungsrats.
- Aurélien Bonneviot tritt als CEO
und Verwaltungsratsmitglied zurück, bleibt aber als General Manager
Strategy and Business Development bei Robex, um den Übergang und
die Wachstumsstrategie zu überwachen.
- Der neue Verwaltungsrat wird von James Askew
(Vorsitzender) geleitet.
- Der Verwaltungsrat wird auf sechs
Mitglieder verkleinert und besteht aus James Askew
(Verwaltungsratsvorsitzender), John Dorward, Howard Golden, Thomas
Lagrée und Gérard de Hert, allesamt nicht-geschäftsführende
Verwaltungsratsmitglieder, sowie Matthew Wilcox, Managing Director
(zusammen die „neuen
Verwaltungsratsmitglieder“).
- Die folgenden
Verwaltungsratsmitglieder werden mit dem erfolgreichen Abschluss
der Eigenkapitalfinanzierung aus dem Verwaltungsrat ausscheiden:
Richard R. Faucher, Claude Goulet, Aurélien Bonneviot, Matthew
Sharples, Georges Cohen, Benjamin Cohen und Julien Cohen (zusammen
die „ausscheidenden Verwaltungsratsmitglieder“)
und die neuen Verwaltungsratsmitglieder, soweit sie nicht bereits
Verwaltungsratsmitglieder sind, werden mit Wirkung von diesem Datum
zu Verwaltungsratsmitgliedern ernannt.
- Vorbehaltlich des Abschlusses der
Eigenkapitalfinanzierung werden sich die neuen
Verwaltungsratsmitglieder darüber hinaus auf der bevorstehenden
Jahreshauptversammlung des Unternehmens am 27. Juni 2024 (die
„Versammlung“) zur Wahl stellen, wie im
Informationsrundschreiben der Geschäftsführung des Unternehmens vom
17. Mai 2024 (das „Rundschreiben“) beschrieben.
Jedes gewählte Verwaltungsratsmitglied bleibt bis zur nächsten
Jahreshauptversammlung oder bis zur Wahl oder Ernennung eines
Nachfolgers im Amt.
- Desinvestition von Vermögenswerten in Mali.
- Nach einem strategischen
Überprüfungsprozess, an dem mehrere Parteien beteiligt waren, führt
Robex Gespräche mit einem privaten westafrikanischen Unternehmen,
das alle Vermögenswerte des Unternehmens in Mali, einschließlich
der Nampala-Mine, erwerben möchte. Bei dem potenziellen Käufer
handelt es sich um ein erfahrenes Unternehmen, das eine Mine in
Mali betreibt, und die geplante Transaktionsstruktur sieht einen
Zahlungsaufschub ab Abschluss vor.
- Die Transaktion unterliegt einer
bestätigenden Due-Diligence-Prüfung, der Genehmigung durch die TSXV
und den üblichen Bedingungen für diese Art von Transaktion,
einschließlich des Erhalts aller erforderlichen Unternehmens-,
Aktionärs- und behördlichen Genehmigungen.
- Der Grund für die Transaktion in
Mali ist die Konzentration auf die Entwicklung des Vorzeigeprojekts
Kiniero des Unternehmens in Guinea.
- Die Leser werden darauf
hingewiesen, dass es keine Gewissheit gibt und das Unternehmen
keine Zusicherung geben kann, dass eine endgültige Vereinbarung
erzielt wird und dass die Bedingungen für den Abschluss des
Verkaufs der Vermögenswerte in Mali erfüllt werden oder, falls sie
erfüllt werden, wann sie erfüllt werden.
- Notierung an
der ASX.
-
Robex prüft die Möglichkeiten einer Notierung seiner Stammaktien an
der ASX, um Zugang zum australischen Kapitalmarkt zu erhalten und
das langfristige Wachstum zu unterstützen. Robex geht davon aus,
dass das Verfahren bis zu sechs Monate dauern wird.
3. ÜBER DIE NEUEN
VERWALTUNGSRATSMITGLIEDER
Matthew Wilcox, Managing Director und
Chief Executive Officer
Wohnsitz: Perth, Australien
Hauptberufliche Tätigkeit: Ehemaliger Managing
Director und Chief Executive Officer von Tietto Mineral Limited
(„Tietto“)
Nicht unabhängig – Neuer Managing Director und
Chief Executive Officer
Matthew Wilcox war bis vor kurzem Managing
Director und Chief Executive Officer von Tietto, einem
Goldexplorations- und -erschließungsunternehmen, wo er den Bau der
Goldmine Abujar mit einer Kapazität von 5,3 Mio. Tonnen pro Jahr
(„Mtpa“) leitete. Am 24. Mai 2024 trat Herr Wilcox
nach der Übernahme durch die Zhaojin Mining Industry Company
Limited von seiner Position als CEO zurück.
Vor seinem Eintritt bei Tietto im Jahr 2021
spielte Herr Wilcox als Chief Development Officer bei West African
Resources, einem aufstrebenden Goldproduzenten, eine Schlüsselrolle
bei der Überwachung des Baus der Sanbrado-Goldmine. Bei Nordgold
war er außerdem Projektleiter für den Bau des
4-Mtpa-Bissa-Goldprojekts und des 8-Mtpa-Bouly-Goldprojekts, beide
in Burkina Faso, General Manager des 6-Mtpa-LEFA-Goldprojekts in
Guinea und Projektleiter für den Bau des 12-Mtpa-Gross-Goldprojekts
in Sibirien, Russland.
Matthew Wilcox wird sein Bauteam in Kürze
benennen.
James Askew, Vorsitzender des
Verwaltungsrats
Wohnsitz: Denver, USA
Hauptberufliche Tätigkeit:
Nicht-geschäftsführender Vorsitzender von Federation Mining
Unabhängig
Jim Askew ist ein erfahrener Bergbauingenieur
mit mehr als 45 Jahren internationaler Erfahrung in der Branche als
Direktor und Geschäftsführer einer Reihe von australischen und
internationalen börsennotierten Bergbau-, Bergbaufinanzierungs- und
anderen bergbaubezogenen Unternehmen.
Herr Askew war Gründungsdirektor von Evolution
Mining, Sino Gold, Yamana Resources, Asian Mineral Resources,
Ausdrill Limited und West Wits Mining. Zu den weiteren Aufgaben von
James Askew gehörten die des Vorsitzenden von OceanaGold, PMI Gold,
London Mining und des CEO von Climax Mining, Golden Shamrock Mines,
Black Range Minerals, Golden Star Resources und Rayrock Inc. Zu
Beginn seiner Karriere gründete er James Askew Associates (jetzt
umbenannt in AMC, eine internationale Bergbauberatung), Rock
Instruments und James Askew Redpath. Herr Askew war CEO von Golden
Shamrock Mines (1986-96), das Iduapriem in Ghana erschloss und
Siguiri in Guinea entdeckte, sowie Eigentümer der Cobar-Kupfermine
in Australien und der CAM-Eisenerzmine in Spanien. Herr Askew war
auch Mitglied des Beirats der Fonds Pala und La Mancha, PE.
Derzeit ist er Verwaltungsratsvorsitzender von
Syrah Resources (ASX) und nicht-geschäftsführendes
Verwaltungsratsmitglied von Evolution Mining (ASX), nachdem er
Anfang 2023 von seiner Funktion als nicht-geschäftsführendes
Verwaltungsratsmitglied bei Endeavour Mining zurückgetreten
war.
John Dorward, nicht-geschäftsführendes
Verwaltungsratsmitglied
Wohnsitz: Perth, Australien
Hauptberufliche Tätigkeit: Geschäftsführender
Vorsitzender von Ausgold Limited
Unabhängig
Herr Dorward ist geschäftsführender Vorsitzender
von Ausgold Limited
Herr Dorward war von 2012 bis zur Übernahme des
Unternehmens durch Fortuna Silver Mines Inc. im Jahr 2021 im Rahmen
eines Aktientauschs im Wert von 884 Mio. USD President, CEO und
Director von Roxgold Inc., einem Goldexplorations- und
Erschließungsunternehmen mit Sitz in Toronto.
Herr Dorward leitete das Team von Roxgold beim
Bau der unterirdischen Goldmine Yaramoko in Burkina Faso.
Zuvor war er unter anderem als Vice-President of
Business Development bei Fronteer Gold Inc. tätig, einem ehemals an
der TSX und AMEX notierten Bergbauunternehmen mit Gold- und
Uranprojekten in den USA, Kanada und der Türkei, wo er maßgeblich
an der Aushandlung der Übernahme durch die Newmont Corporation für
2,3 Mrd. USD beteiligt war. Er war auch Chief Financial Officer von
Mineral Deposits Ltd, einem an der ASX und TSX notierten
Bergbauentwicklungsunternehmen mit Gold- und Mineralsandprojekten
im westafrikanischen Senegal, wo er den TSX-Börsengang in Höhe von
50 Mio. USD zusammen mit einer Projektfinanzierung in Höhe von 75
Mio. USD für den Bau des Sabodala-Goldprojekts leitete.
Davor hatte er leitende Positionen bei den
australischen Bergbauunternehmen Leviathan Resources Limited und
MPI Mines Limited inne und war Manager für Projektfinanzierung bei
Bankwest in Perth und Melbourne tätig.
Howard Golden,
nicht-geschäftsführendes
Verwaltungsratsmitglied
Wohnsitz: Perth, Australien
Hauptberufliche Tätigkeit: Ehemaliger Corporate
Exploration Manager von Tietto
Unabhängig
Herr Golden verfügt über mehr als 40 Jahre
Erfahrung in der Bergbauindustrie auf sechs Kontinenten. Er war in
leitenden Positionen bei einigen der größten Bergbauunternehmen der
Welt tätig und war maßgeblich an der Entdeckung der Erzlagerstätten
Syama, Oyu Tolgoi, Agbaou und West Musgrave beteiligt.
Vor seiner derzeitigen Tätigkeit als Senior
Advisor, Critical Minerals bei Getech, einem Unternehmen, das auf
die Suche und Erschließung von Energie- und Mineralressourcen
spezialisiert ist, war Herr Golden von 2019 bis 2022 globaler
Explorationsmanager bei Nordgold, wobei sich seine Projekte auf
Afrika, Südamerika, Kanada und Russland erstreckten. Herr Golden
war außerdem als General Manager Exploration bei Rio Tinto für die
Entdeckung und Akquisition von Ressourcen in Zentral- und
Westafrika verantwortlich. Vor seiner Tätigkeit bei Rio Tinto war
er drei Jahre lang als Regional Director of Exploration bei Kinross
Gold Corporation in Russland tätig, wo er unter anderem für die
Erhöhung der Goldreserven des Unternehmens durch die Entdeckung,
Identifizierung, Akquisition und wirtschaftliche Bewertung von
Goldlagerstätten in Russland verantwortlich war. Darüber hinaus war
er Chefgeophysiker bei WMC Resources Limited in Australien und 18
Jahre lang leitender Geowissenschaftler bei BHP Minerals. Herr
Golden kann auf eine weltweite Erfolgsbilanz bei der Leitung von
multidisziplinären Explorationsprogrammen in verschiedenen
Klimazonen, unter verschiedenen Bedingungen und mit
unterschiedlichen Vorschriften verweisen.
4. ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN ÜBER
DIE NEUEN VERWALTUNGSRATSMITGLIEDER
Auf der Grundlage der von jedem neuen
Verwaltungsratsmitglied vorgelegten Informationen trifft auf keines
der neuen Verwaltungsratsmitglieder Folgendes zu: (a) Das
Verwaltungsratsmitglied ist zum Zeitpunkt dieser Pressemitteilung
oder war in den letzten zehn Jahren Verwaltungsratsmitglied, Chief
Executive Officer oder Chief Financial Officer eines Unternehmens
und war in dieser Funktion: (i) Gegenstand einer
Unterlassungsverfügung oder einer ähnlichen Verfügung oder einer
Verfügung, die dem betreffenden Unternehmen den Zugang zu einer
Ausnahmeregelung im Rahmen der Wertpapiergesetzgebung verweigerte,
die jeweils für einen Zeitraum von mehr als 30 aufeinanderfolgenden
Tagen in Kraft war (eine „Verfügung“); oder (ii)
Gegenstand einer Verfügung, die erlassen wurde, nachdem das neue
Verwaltungsratsmitglied nicht mehr Verwaltungsratsmitglied, Chief
Executive Officer oder Chief Financial Officer war, und die aus
einem Ereignis resultierte, das eintrat, während das neue
Verwaltungsratsmitglied in seiner Eigenschaft als
Verwaltungsratsmitglied, Chief Executive Officer oder Chief
Financial Officer tätig war; (b) das Verwaltungsratsmitglied ist
zum Zeitpunkt dieser Pressemitteilung oder innerhalb der letzten
zehn Jahre ein Verwaltungsratsmitglied oder Executive Officer eines
Unternehmens, das während der Tätigkeit des neuen
Verwaltungsratsmitglieds in dieser Funktion oder innerhalb eines
Jahres nach Beendigung der Tätigkeit des neuen
Verwaltungsratsmitglieds in dieser Funktion in Konkurs gegangen
ist, einen Antrag gemäß der Konkurs- oder Insolvenzgesetzgebung
gestellt hat oder Gegenstand eines Verfahrens, einer Vereinbarung
oder eines Vergleichs mit den Gläubigern war oder ein solches
Verfahren eingeleitet hat oder für das ein Insolvenzverwalter,
Zwangsverwalter oder Treuhänder zur Verwaltung seines Vermögens
bestellt wurde; oder (c) das Verwaltungsratsmitglied ist innerhalb
der letzten zehn Jahre in Konkurs gegangen, hat gemäß den
Rechtsvorschriften über Konkurs oder Insolvenz einen Antrag
gestellt oder war Gegenstand eines Verfahrens, einer Vereinbarung
oder eines Vergleichs mit den Gläubigern oder hat ein solches
Verfahren eingeleitet bzw. es wurde ein Insolvenzverwalter,
Zwangsverwalter oder Treuhänder für das Vermögen des neuen
Verwaltungsratsmitglieds bestellt.
Auf der Grundlage der von jedem neuen
Verwaltungsratsmitglied vorgelegten Informationen trifft auf keines
der neuen Verwaltungsratsmitglieder Folgendes zu: (a) das
Verwaltungsratsmitglied ist oder war Gegenstand einer Strafe oder
Sanktion, die von einem Gericht im Zusammenhang mit
Wertpapiergesetzen oder von einer Wertpapieraufsichtsbehörde
verhängt wurde, oder einer Vergleichsvereinbarung mit einer
Wertpapieraufsichtsbehörde; oder (b) das Verwaltungsratsmitglied
ist oder war Gegenstand einer sonstigen Strafe oder Sanktion, die
von einem Gericht oder einer Aufsichtsbehörde verhängt wurde und
die ein vernünftiger Wertpapierinhaber bei der Entscheidung, ob er
für ein neues Verwaltungsratsmitglied stimmen soll, wahrscheinlich
als wichtig erachten würde.
Auf der Grundlage der von jedem neuen
Verwaltungsratsmitglied vorgelegten Informationen hat keines der
neuen Verwaltungsratsmitgliedern oder ihre jeweiligen Partner oder
verbundenen Unternehmen: (a) ein wesentliches, direktes oder
indirektes Interesse an einer Transaktion seit Beginn des letzten
abgeschlossenen Geschäftsjahres des Unternehmens oder an einer
geplanten Transaktion, die wesentliche Auswirkungen auf das
Unternehmen oder eine seiner Tochtergesellschaften hat oder haben
würde; oder (b) ein wesentliches, direktes oder indirektes
Interesse durch wirtschaftliches Eigentum an Wertpapieren oder auf
andere Weise an einer Angelegenheit, über die auf der Versammlung
abgestimmt werden soll, mit Ausnahme der Wahl von
Verwaltungsratsmitgliedern.
5. EINZELHEITEN ZUR
JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG
Das Rundschreiben wurde an die Aktionäre
versandt und ist online auf Englisch unter
www.envisionreports.com/Robex2024 und auf Französisch unter
www.envisionreports.com/Robex2024FR sowie auf SEDAR+ unter dem
Profil des Unternehmens unter www.sedarplus.ca verfügbar. Mit
Ausnahme der oben beschriebenen Punkte bleibt das Rundschreiben
gegenüber der Version, die den Aktionären des Unternehmens
zugestellt und zuvor auf SEDAR+ veröffentlicht wurde,
unverändert.
Das Rundschreiben und das Vollmachtsformular,
die zuvor in Verbindung mit der Versammlung an die eingetragenen
Aktionäre versandt wurden, ermächtigen die Geschäftsleitung (oder
eine andere Person, die darin als Bevollmächtigter benannt wird),
über Änderungen oder Abweichungen von Angelegenheiten, die der
Versammlung vorgelegt werden, abzustimmen. Das Management
beabsichtigt, sich auf die im Rundschreiben und im
Vollmachtsformular erteilte Ermessensvollmacht zu stützen, um
FÜR die Wahl der neuen Verwaltungsratsmitglieder
in den Verwaltungsrat zu stimmen, zusammen mit den anderen im
Rundschreiben genannten Kandidaten (mit Ausnahme der ausscheidenden
Verwaltungsratsmitglieder).
Wenn ein eingetragener Aktionär eine
Stimmrechtsvollmacht an das Management erteilt hat und nicht
wünscht, dass auf diese Weise abgestimmt wird, kann er seine
Stimmrechtsvollmacht jederzeit wie folgt widerrufen, bevor von ihr
Gebrauch gemacht wird: (a) durch Hinterlegung eines schriftlichen
Dokuments, einschließlich eines anderen ausgefüllten
Vollmachtsformulars, das von dem eingetragenen Aktionär oder seinem
schriftlich oder elektronisch bevollmächtigten Vertreter oder, wenn
der eingetragene Aktionär eine Gesellschaft ist, von einem
bevollmächtigten Vertreter oder Bevollmächtigten dieser
Gesellschaft ausgefertigt wurde, oder durch Übermittlung eines mit
einer elektronischen Signatur versehenen Widerrufs per Fax oder auf
elektronischem Wege an den Hauptsitz der Gesellschaft in Édifice Le
Delta 1, 2875 Laurier Boulevard, Suite 1000, Québec, Québec,
Kanada, G1V 2M2, jederzeit vor 17:00 Uhr (EST) am letzten
Geschäftstag vor dem Tag der Versammlung oder einer Vertagung der
Versammlung, oder (b) auf jede andere gesetzlich zulässige
Weise.
Wenn ein nicht eingetragener oder ein
wirtschaftlicher Aktionär seine zuvor erteilten
Abstimmungsinstruktionen widerrufen möchte, muss er sich an den
Broker oder einen sonstigen Vermittler wenden, dem er seine
Abstimmungsinstruktionen übermittelt hat, und alle anwendbaren
Anforderungen dieses Brokers oder Vermittlers erfüllen. Ein Broker
oder sonstiger Vermittler ist möglicherweise nicht in der Lage, die
Abstimmungsinstruktionen zu widerrufen, wenn er eine unzureichende
Mitteilung über den Widerruf erhält, und jeder nicht eingetragene
Aktionär, der seine Abstimmungsinstruktionen widerrufen möchte,
sollte sich rechtzeitig mit einem solchen Broker oder Vermittler in
Verbindung setzen, um sicherzustellen, dass sein Widerruf der
Abstimmungsinstruktionen empfangen wurde.
Wenn Sie als eingetragener Aktionär Ihre
Kontrollnummer für den Zugang zur Versammlung verwenden und die
Bedingungen akzeptieren, widerrufen Sie alle zuvor erteilten
Stimmrechtsvollmachten für die Versammlung und erhalten die
Möglichkeit, über die auf der Versammlung vorgelegten
Tagesordnungspunkte per Online-Abstimmung abzustimmen.
Wenn Sie Fragen zu den Informationen im
Rundschreiben oder in dieser Pressemitteilung haben oder
Unterstützung beim Ausfüllen des Vollmachts- oder Weisungsformulars
benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihre Finanz-, Rechts-, Steuer-
oder sonstigen professionellen Berater.
Für weitere Informationen
ROBEX RESOURCES INC.
Aurélien Bonneviot, Chief Executive
OfficerStanislas Prunier, Investor Relations and Corporate
Development
+1 581 741-7421
E-Mail:
investor@robexgold.comwww.robexgold.com
ZUKUNFTSGERICHTETE INFORMATIONEN UND
ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN
Bestimmte Informationen in dieser
Pressemitteilung enthalten „zukunftsgerichtete Aussagen“ und
„zukunftsgerichtete Informationen“ im Sinne der geltenden
kanadischen Wertpapiergesetze (hierin als
„zukunftsgerichtete Aussagen“ bezeichnet).
Zukunftsgerichtete Aussagen werden gemacht, um Informationen über
die aktuellen Erwartungen und Pläne des Managements bereitzustellen
und Investoren und anderen ein besseres Verständnis der
Geschäftspläne, der finanziellen Performance und der Lage des
Unternehmens zu ermöglichen.
Aussagen in dieser Pressemitteilung, die
Schätzungen, Erwartungen, Prognosen, Ziele, Vorhersagen,
Zukunftsprognosen oder Strategien des Unternehmens oder des
Managements beschreiben, können „zukunftsgerichtete Aussagen“ sein
und sind an der Verwendung des Konjunktivs oder zukunftsgerichteter
Aussagen zu erkennen, wie z. B. „anstreben“, „antizipieren“,
„annehmen“, „glauben“, „können“, „erwägen“, „fortsetzen“,
„könnten“, „schätzen“, „erwarten“, „prognostizieren“, „zukünftig“,
„Prognose“, „anleiten“, „Hinweis“, „beabsichtigen“, „Absicht“,
„wahrscheinlich“, „möglicherweise“, „könnte“, „Zielsetzung“,
„Chance“, „Aussicht“, „Plan“, „Potenzial“, „sollte“, „Strategie“,
„Ziel“, „wird“ oder „würde“ oder die Verneinung davon oder andere
Variationen davon. Zu den zukunftsgerichteten Aussagen zählen auch
alle anderen Aussagen, die sich nicht auf historische Fakten
beziehen. Solche Aussagen können unter anderem Aussagen zu
folgenden Punkten beinhalten: das Ziel des Unternehmens, ein
führender Goldproduzent in Westafrika zu werden; den wahrgenommenen
zukünftigen Aktionärswert der Stammaktien; den wahrgenommenen Wert
und das weitere Potenzial des Kiniero-Goldprojekts; die Schätzung
der Mineralressourcen und Mineralreserven des Unternehmens (in der
Bedeutung, die diesen Ausdrücken in den Definitionsstandards für
Mineralressourcen und Mineralreserven des Canadian Institute of
Mining Metallurgy and Petroleum
(„CIM-Definitionsstandards“) zugeschrieben wird
und die in das National Instrument 43-101 – Standards of Disclosure
for Mineral Projects („NI 43-101“) aufgenommen
wurden); die Fähigkeit des Unternehmens, seinen strategischen Plan
erfolgreich umzusetzen, einschließlich durch die Wahl der neuen
Verwaltungsratsmitglieder; die Fähigkeit des Unternehmens, das
Kiniero-Goldprojekt auf Basis der Ergebnisse der diesbezüglichen
Machbarkeitsstudie (in der Bedeutung, die diesem Ausdruck in NI
43-101 zugeschrieben wird) erfolgreich voranzutreiben, wobei diese
aktualisiert werden kann, und zwar in Übereinstimmung mit dem
überarbeiteten Zeitplan, der zuvor vom Unternehmen bekanntgegeben
wurde; die potenzielle Erschließung und Ausbeutung der bestehenden
Mineralkonzessionsgebiete und des Geschäftsplans des Unternehmens,
einschließlich des Abschlusses von Machbarkeitsstudien
(einschließlich der aktualisierten Machbarkeitsstudie in Bezug auf
das Kiniero-Goldprojekt) oder des Treffens von diesbezüglichen
Produktionsentscheidungen; die zukünftige finanzielle oder
betriebliche Leistung des Unternehmens und des
Kiniero-Goldprojekts; das Explorationspotenzial und die
Möglichkeiten auf den Mineralkonzessionsgebieten des Unternehmens;
die Fähigkeit des Unternehmens, (i) endgültige Verträge bezüglich
des Verkaufs aller seiner Vermögenswerte in Mali, einschließlich
des Nampala-Projekts, abzuschließen und die Genehmigung der TSXV
sowie jegliche in diesem Zusammenhang erforderliche
Unternehmensgenehmigung zu erhalten, oder (ii) eine Vereinbarung
mit den Behörden von Mali zu erzielen, um einen nachhaltigen neuen
steuerlichen Rahmen für das Unternehmen zu schaffen und die
nachhaltige Fortsetzung der Aktivitäten des Unternehmens sowie
weitere Explorationsinvestitionen bei Nampala zu ermöglichen; den
Umfang der Eigenkapitalfinanzierung; den Erhalt aller
erforderlichen behördlichen Genehmigungen, einschließlich der
Genehmigung der Eigenkapitalfinanzierung durch die TSXV; den
Abschluss der Eigenkapitalfinanzierung und des Zeitplans dafür; die
beabsichtigte Verwendung des Nettoerlöses aus der
Eigenkapitalfinanzierung; und die Fähigkeit des Unternehmens,
endgültige Verträge in Bezug auf die Verlängerung der
Überbrückungsfazilität zu treffen und diese abzuschließen sowie die
diesbezügliche Genehmigung der TSXV zu erhalten.
Zukunftsgerichtete Aussagen und
zukunftsgerichtete Informationen beruhen auf bestimmten Annahmen
und anderen wichtigen Faktoren, die, falls sie nicht zutreffen,
dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen
oder Erfolge des Unternehmens wesentlich von den zukünftigen
Ergebnissen, Leistungen oder Erfolgen abweichen, die in solchen
Aussagen oder Informationen zum Ausdruck gebracht oder impliziert
werden. Es kann nicht garantiert werden, dass sich solche Aussagen
oder Informationen als richtig erweisen. Solche Aussagen und
Informationen beruhen auf zahlreichen Annahmen, darunter: die
Fähigkeit, die Pläne des Unternehmens in Bezug auf das
Kiniero-Goldprojekt, wie sie in der Machbarkeitsstudie in Bezug auf
dieses Projekt dargelegt sind, in ihrer aktualisierten Form
umzusetzen, und zwar in Übereinstimmung mit dem überarbeiteten
Zeitplan, der zuvor vom Unternehmen bekannt gegeben wurde; den
Abschluss von Machbarkeitsstudien (einschließlich der
aktualisierten Machbarkeitsstudie in Bezug auf das
Kiniero-Goldprojekt) oder das Treffen von Produktionsentscheidungen
in Bezug auf die bestehenden Mineralkonzessionsgebiete des
Unternehmens; den Zugang des Unternehmens zu Finanzmitteln, um die
Investitionsausgaben für die Erschließung des Kiniero-Goldprojekts
zu finanzieren; die Fähigkeit des Unternehmens, weiterhin das
erforderliche Kapital zur Finanzierung seines Betriebs
aufzubringen; die Fähigkeit des Unternehmens, seinen strategischen
Plan erfolgreich umzusetzen, einschließlich durch die Wahl der
neuen Direktoren; die Fähigkeit des Unternehmens, seine Stammaktien
an der ASX zu notieren; die Fähigkeit des Unternehmens, eine
endgültige Dokumentation zu akzeptablen Bedingungen oder überhaupt
mit den Behörden von Guinea in Bezug auf das Kiniero-Goldprojekt
abzuschließen, einschließlich einer Bergbaukonvention; die
Fähigkeit des Unternehmens, (i) endgültige Verträge in Bezug auf
den Verkauf all seiner Vermögenswerte in Mali, einschließlich des
Nampala-Projekts, zu treffen und abzuschließen oder (ii) eine
Vereinbarung mit den Behörden von Mali zu treffen, um einen
nachhaltigen neuen steuerlichen Rahmen für das Unternehmen zu
schaffen und die nachhaltige Fortsetzung der Aktivitäten des
Unternehmens und weitere Explorationsinvestitionen in Nampala zu
ermöglichen; die Fähigkeit des Unternehmens, endgültige Verträge
bezüglich der Verlängerung der Überbrückungsfazilität zu treffen
und diese abzuschließen; die Fähigkeit des Unternehmens, den
Restbetrag des Überbrückungskredits von Taurus am neuen
Fälligkeitsdatum zurückzuzahlen; die Fähigkeit des Unternehmens,
die endgültige Dokumentation bezüglich der
Projektfinanzierungsfazilität in Höhe von 115 Mio. USD für das
Kiniero-Goldprojekt (einschließlich einer
Kostenüberschreitungsfazilität in Höhe von 15 Mio. USD) zu
annehmbaren Bedingungen oder überhaupt abzuschließen und die
aufschiebenden Bedingungen für den Abschluss und die Vorschüsse im
Rahmen dieser Fazilität zu erfüllen (einschließlich der Erfüllung
der verbleibenden üblichen Due-Diligence- und sonstigen Bedingungen
und Genehmigungen); die Fähigkeit des Unternehmens, rechtzeitig
alle erforderlichen Genehmigungen zu erhalten, um die in dieser
Mitteilung beschriebenen Transaktionen abzuschließen und seinen
strategischen Plan erfolgreich umzusetzen, einschließlich der gemäß
den Richtlinien der TSXV erforderlichen Genehmigungen; die
Fähigkeit des Unternehmens, seine geplanten Explorations- und
Erschließungsprogramme auf seinen Mineralkonzessionsgebieten
abzuschließen; das Ausbleiben widriger Umstände beim
Kiniero-Goldprojekt; das Ausbleiben unvorhergesehener betrieblicher
Verzögerungen; das Ausbleiben wesentlicher Verzögerungen bei der
Erlangung oder Aufrechterhaltung der erforderlichen Genehmigungen;
das Verbleiben des Goldpreises auf einem Niveau, das
Kiniero-Goldprojekt rentabel macht; die Fähigkeit, die
Mineralressourcen- und Mineralreservenschätzungen zu realisieren;
und Annahmen hinsichtlich der gegenwärtigen und zukünftigen
Geschäftsstrategien, der lokalen und globalen geopolitischen und
wirtschaftlichen Bedingungen sowie des Umfelds, in dem das
Unternehmen tätig ist und in Zukunft tätig sein wird.
Bestimmte wichtige Faktoren könnten dazu führen,
dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge des
Unternehmens wesentlich von jenen abweichen, die in den
zukunftsgerichteten Aussagen enthalten sind, einschließlich, aber
nicht beschränkt auf: geopolitische Risiken und Sicherheitsprobleme
im Zusammenhang mit seinen Betrieben in Westafrika, einschließlich
der Unfähigkeit des Unternehmens, seine Rechte durchzusetzen, und
der Möglichkeit von zivilen Unruhen und zivilem Ungehorsam;
Schwankungen des Goldpreises; Beschränkungen hinsichtlich der
Schätzungen des Unternehmens hinsichtlich Mineralreserven und
Mineralressourcen; die spekulative Natur der Mineralexploration und
-erschließung; der Ersatz der erschöpften Mineralreserven des
Unternehmens; die begrenzte Anzahl an Projekten des Unternehmens;
das Risiko, dass das Kiniero-Goldprojekt nie die Produktionsphase
erreicht (auch aufgrund mangelnder Finanzierung); der Kapitalbedarf
des Unternehmens und der Zugang zu Finanzmitteln; Änderungen von
Gesetzen, Vorschriften und Rechnungslegungsstandards, denen das
Unternehmen unterliegt, einschließlich Umwelt-, Gesundheits- und
Sicherheitsstandards, und die Auswirkungen solcher Gesetze,
Vorschriften und Standards auf die Aktivitäten des Unternehmens;
Beteiligungen und an Dritte zu zahlende Lizenzgebühren;
Preisschwankungen und Verfügbarkeit von Rohstoffen; Instabilität
des globalen Finanzsystems; die Auswirkungen einer hohen Inflation,
wie z. B. höhere Rohstoffpreise; Wechselkursschwankungen; das
Risiko anhängiger, angedrohter oder künftiger Rechtsstreitigkeiten
gegen das Unternehmen; Beschränkungen bei Transaktionen zwischen
dem Unternehmen und seinen ausländischen Tochtergesellschaften;
Volatilität des Marktpreises der Aktien des Unternehmens;
steuerliche Risiken, einschließlich Änderungen der Steuergesetze
oder -veranlagungen für das Unternehmen; die Erlangung und
Aufrechterhaltung von Eigentumsrechten sowie von Genehmigungen und
Lizenzen, die für die laufende Geschäftstätigkeit des Unternehmens
erforderlich sind; Änderungen von Projektparametern und/oder
wirtschaftlichen Einschätzungen im Zuge der weiteren Verfeinerung
der Pläne; das Risiko, dass die tatsächlichen Kosten die
geschätzten Kosten übersteigen; technische Probleme in den
Bereichen Geologie, Bergbau und Exploration; das Versagen von
Anlagen, Ausrüstungen oder Prozessen, die nicht wie erwartet
funktionieren; Unfälle, Arbeitskonflikte und andere Risiken in der
Bergbauindustrie; Verzögerungen bei der Erlangung von staatlichen
Genehmigungen oder Finanzierungen; die Auswirkungen von Krisen im
Bereich der öffentlichen Gesundheit, wie z. B. der
COVID-19-Pandemie, auf die Aktivitäten des Unternehmens; die
Beziehungen des Unternehmens zu seinen Mitarbeitern und anderen
Interessenvertretern, einschließlich lokaler Regierungen und
Gemeinden in den Ländern, in denen es tätig ist; das Risiko von
Verstößen gegen geltende Antikorruptionsgesetze,
Exportkontrollvorschriften, Wirtschaftssanktionsprogramme und damit
verbundene Gesetze durch das Unternehmen oder seine Vertreter; das
Risiko, dass das Unternehmen in Konflikte mit Kleinschürfern gerät;
das Risiko, dass das Unternehmen in Konflikte mit Kleinschürfern
gerät; der Wettbewerb mit anderen Bergbauunternehmen; die
Abhängigkeit des Unternehmens von externen Auftragnehmern; die
Abhängigkeit des Unternehmens von wichtigen Führungskräften und
hochqualifiziertem Personal; der Zugang des Unternehmens zu einer
angemessenen Infrastruktur; die Risiken, die mit den potenziellen
Haftungen des Unternehmens in Bezug auf seine Abraumlager verbunden
sind; Unterbrechungen der Versorgungskette; Gefahren und Risiken,
die normalerweise mit der Mineralexploration und der Erschließung
und Produktion von Goldminen verbunden sind; Probleme im
Zusammenhang mit dem Wetter und dem Klima; das Risiko von
Systemausfällen in der Informationstechnologie und
Cybersicherheitsbedrohungen; und das Risiko, dass das Unternehmen
möglicherweise nicht in der Lage ist, sich gegen alle potenziellen
Risiken im Zusammenhang mit seinen Tätigkeiten zu versichern. Bitte
beachten Sie auch den Abschnitt „Risikofaktoren“ im Jahresbericht
des Unternehmens für das Jahr zum 31. Dezember 2023, der im Profil
des Unternehmens auf SEDAR+ unter www.sedarplus.ca oder
auf der Website des Unternehmens unter www.robexgold.com
verfügbar ist, für zusätzliche Informationen über Risikofaktoren,
die dazu führen könnten, dass die Ergebnisse wesentlich von den
zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Alle in dieser
Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen werden
durch diesen Warnhinweis ausdrücklich eingeschränkt.
Obwohl das Unternehmen davon ausgeht, dass seine
Erwartungen auf vernünftigen Annahmen beruhen, und versucht hat,
wichtige Faktoren zu identifizieren, die dazu führen könnten, dass
die tatsächlichen Handlungen, Ereignisse oder Ergebnisse wesentlich
von den in den zukunftsgerichteten Informationen beschriebenen
abweichen, kann es andere Faktoren geben, die dazu führen, dass die
Handlungen, Ereignisse oder Ergebnisse nicht wie erwartet,
geschätzt oder beabsichtigt ausfallen. Diese Faktoren stellen keine
vollständige und erschöpfende Liste der Faktoren dar, die sich auf
das Unternehmen auswirken könnten. Sie sollten jedoch sorgfältig in
Betracht gezogen werden. Es kann nicht garantiert werden, dass sich
zukunftsgerichtete Informationen als richtig erweisen, da die
tatsächlichen Ergebnisse und zukünftigen Ereignisse erheblich von
den in solchen Informationen erwarteten Ergebnissen abweichen
können.
Das Unternehmen übernimmt keine Verpflichtung,
zukunftsgerichtete Informationen zu aktualisieren, wenn sich die
Umstände oder die Schätzungen, Annahmen oder Meinungen des
Managements ändern sollten, es sei denn, dies ist gesetzlich
vorgeschrieben. Der Leser wird davor gewarnt, sich in
unangemessener Weise auf zukunftsgerichtete Informationen zu
verlassen. Die hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Informationen
sollen Investoren dabei helfen, die erwarteten finanziellen und
betrieblichen Leistungen und Ergebnisse des Unternehmens für die in
den Plänen und Zielen des Unternehmens genannten Zeiträume zu
verstehen, und sind möglicherweise für andere Zwecke nicht
geeignet.
Weder die TSX Venture Exchange noch ihre
Regulierungs-Serviceanbieter (entsprechend der Definition dieses
Begriffs in den Richtlinien von TSX Venture Exchange) übernehmen
die Verantwortung für die Angemessenheit oder Richtigkeit dieser
Pressemitteilung.
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