VERBUND AG
Wien
FN 76023 z, ISIN AT0000746409
(„Gesellschaft“)
Einberufung der 77. ordentlichen Hauptversammlung der
VERBUND AG
für Dienstag, den 30. April 2024 um 10:30 Uhr, Wiener
Zeit
in Messe Wien Exhibition & Congress Center, 1020 Wien,
Messeplatz 1
I. TAGESORDNUNG
- Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2023 samt
Lagebericht des Vorstands und des Corporate Governance-Berichts,
des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für
die Gewinnverwendung und des Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2023
- Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss
2023 ausgewiesenen Bilanzgewinns
- Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2023
- Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
- Wahl des Abschlussprüfers, Konzernabschlussprüfers und Prüfers
des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2024
- Beschlussfassung über den Vergütungsbericht für die Bezüge der
Vorstands- und der Aufsichtsratsmitglieder der VERBUND AG für das
Geschäftsjahr 2023
- Wahlen in den Aufsichtsrat
- Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung
II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG;
BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE
Insbesondere die folgenden Unterlagen sind gemäß § 108 Abs 3 und
4 AktG spätestens ab 09. April 2024 auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.verbund.com bzw.
https://www.verbund.com/de-at/ueber-verbund/investor-relations/hauptversammlung/2024
zugänglich:
- Integrierter Geschäftsbericht 2023, mit:
- Konsolidiertem Corporate Governance-Bericht,
- Konzernlagebericht,
- Bericht über nichtfinanzielle Informationen (NFI-Bericht),
- Konzernabschluss,
- Geschäftsbericht 2023, mit:
- Bericht des Aufsichtsrats,
- Lagebericht,
- Jahresabschluss,
- Gewinnverwendungsvorschlag,
- Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 8 mit
Vergütungsbericht für die Bezüge der Vorstands- und der
Aufsichtsratsmitglieder der VERBUND AG für das Geschäftsjahr 2023
(Anlage ./1 zu Tagesordnungspunkt 5) sowie der Wortlaut der
neugefassten Satzung (Anlage ./1 zu Tagesordnungspunkt 8),
- Erklärung der Kandidat:innen für die Wahlen in den Aufsichtsrat
zu TOP 7 gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf,
- Formular für die Erteilung einer Vollmacht,
- Formular für die Erteilung einer Vollmacht und Weisung an
unabhängigen Stimmrechtsvertreter (IVA),
- Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
- vollständiger Text dieser Einberufung.
III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR
DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionär:innenrechte, die
im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich
bei Namensaktien nach der Eintragung im Aktienbuch bzw. bei
Inhaberaktien nach dem Anteilsbesitz am Ende des 20. April
2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an und zur Ausübung der Aktionär:innenrechte in
der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Nachweisstichtag Aktionär:in ist und dies der Gesellschaft
nachweist bzw. im Falle von Namensaktien im Aktienbuch eingetragen
ist.
Inhaberaktien
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist
eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG vorzulegen, die der
Gesellschaft spätestens am 25. April 2024 (24:00 Uhr, Wiener
Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und
Adressen zugehen muss:
Per Post oder per Boten:
VERBUND AG
Corporate Office, z. Hd. Herrn Dr. Andreas Bräuer
Am Hof 6a, 1010 Wien
Per E-Mail: ein elektronisches Dokument im Format PDF
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur:
anmeldestelle@computershare.de
oder per SWIFT: COMRGB2L
(Message Type MT598 oder MT599,
unbedingt ISIN AT0000746409 im Text angeben)
Gerne vorab auch in Textform:
per einfachem
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
(Bitte um Depotbestätigungen im Format PDF)
Die Aktionär:innen werden gebeten, sich an ihr depotführendes
Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer
Depotbestätigung zu veranlassen.
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die
Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung für die
Dividendenberechtigung.
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit
Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder
in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende
Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2 AktG):
- Angaben über den:die Aussteller:in: Name/Firma und Anschrift
oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen
Codes (SWIFT-Code),
- Angaben über den:die Aktionär:in: Name/Firma, Anschrift,
Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und
Registernummer bei juristischen Personen,
- Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des:der Aktionär:in,
ISIN AT0000746409 (international gebräuchliche
Wertpapierkennnummer),
- Depotnummer, Wertpapierkontonummer bzw. eine sonstige
Bezeichnung,
- Zeitpunkt oder Zeitraum auf den sich die Depotbestätigung
bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur
Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf das Ende des
Nachweisstichtages 20. April 2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit)
beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in
englischer Sprache entgegengenommen.
Namensaktien
Bei Namensaktien ist ausschließlich die Eintragung im Aktienbuch
am Ende des Nachweisstichtages maßgeblich; es bedarf weder eines
gesonderten Nachweises durch den:die Aktionär:in noch einer
Anmeldung zur Hauptversammlung.
IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES:EINER
VERTRETER:IN GEMÄSS §§ 113 f AktG
Jeder:Jede Aktionär:in, der:die zur Teilnahme an der
Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche
oder juristische Person zum:zur Vertreter:in zu bestellen. Der:Die
Bevollmächtigte nimmt im Namen des:der Aktionär:in an der
Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der:die
Aktionär:in, den:die er:sie vertritt.
Die Gesellschaft selbst sowie Mitglieder des Vorstands oder des
Aufsichtsrats können nicht als Bevollmächtigte eines:einer
Aktionär:in bestellt werden.
Hat der:die Aktionär:in seinem:ihrem depotführenden
Kreditinstitut die Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses
zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung hinsichtlich der
Vollmachtserteilung der Gesellschaft zukommen lässt.
Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während
der Hauptversammlung möglich.
Für die Erteilung einer Vollmacht kann das auf der Internetseite
der Gesellschaft unter www.verbund.com bzw.
https://www.verbund.com/de-at/ueber-verbund/investor-relations/hauptversammlung/2024
zur Verfügung gestellte Formular verwendet werden. Die Vollmacht
muss der Gesellschaft bis spätestens 29. April 2024, 16:00 Uhr
(Wiener Zeit) ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen
zugehen, sofern sie nicht am Tag der Hauptversammlung bei der
Registrierung zur Hauptversammlung übergeben wird:
Per Post oder per
Boten: VERBUND AG
Corporate Office, z. Hd. Herrn Dr. Andreas Bräuer
Am Hof 6a, 1010 Wien
Per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
oder per SWIFT: COMRGB2L
Message Type MT598 oder MT599
(unbedingt ISIN AT0000746409 im Text angeben) |
Aktionär:innen können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte
in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches
Erscheinen gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.
Am Tag der Hauptversammlung erfolgt die Entgegennahme einer
Vollmacht bei der Registrierung zur Hauptversammlung am
Versammlungsort.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht
gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Unabhängiger Stimmrechtsvertreter
Als Service bieten wir unseren Aktionär:innen an, ihr Stimmrecht
durch einen unabhängigen, von der Gesellschaft benannten Vertreter
– den Interessenverband für Anleger (IVA), Feldmühlgasse 22, 1130
Wien, office@iva.or.at, Tel.: +43 1 87 63 343/30 – ausüben zu
lassen. Für den Interessenverband für Anleger wird Herr Florian
Beckermann (florian.beckermann@iva.or.at) bei der Hauptversammlung
diese Aktionär:innen vertreten. Die Kosten für die
Stimmrechtsvertretung werden von der VERBUND AG getragen. Sämtliche
übrige Kosten, insbesondere die eigenen Bankspesen für die
Depotbestätigung oder Portokosten, hat der:die Aktionär:in zu
tragen.
Für die Erteilung einer Vollmacht an den IVA kann das spezielle
auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.verbund.com bzw.
https://www.verbund.com/de-at/ueber-verbund/investor-relations/hauptversammlung/2024
zur Verfügung gestellte Formular verwendet werden. Die Vollmacht
muss zeitgerecht ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen
zugehen:
Per Post oder per
Boten: Florian Beckermann, c/o Interessenverband für
Anleger
(IVA), Feldmühlgasse 22, 1130 Wien
oder per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de |
Im Falle der Bevollmächtigung des IVA übt Florian Beckermann das
Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der von dem:der
Aktionär:in erteilten Weisungen aus, die auf dem speziellen
Vollmachtsformular angekreuzt werden können. Falls keine Weisungen
angekreuzt werden, wird der Bevollmächtigte für die
Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats stimmen.
Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu
Wortmeldungen, zur Erhebung von Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von
Anträgen entgegennimmt.
Die zur Abstimmung gelangenden Beschlussvorschläge werden von
der Gesellschaft auf der Website unter www.verbund.com bzw.
https://www.verbund.com/de-at/ueber-verbund/investor-relations/hauptversammlung/2024
veröffentlicht.
V. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄR:INNEN
GEMÄSS §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG
1. Ergänzung der Tagesordnung durch
Aktionär:innen nach § 109 AktG
Aktionär:innen, deren Anteile einzeln oder zusammen 5% des
Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber:innen dieser Aktien sind, können schriftlich
verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung
dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn
dieses Verlangen in Schriftform per Post oder Boten spätestens am
09. April 2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft
ausschließlich an die Adresse VERBUND AG, 1010 Wien, Am Hof
6a, Corporate Office, z.Hd. Herrn Dr. Andreas Bräuer, oder per
E-Mail: ein elektronisches Dokument im Format PDF mit einer
qualifizierten elektronischen Signatur an die E-Mail-Adresse
anmeldestelle@computershare.de, oder per SWIFT: COMRGB2L, Message
Type MT598 oder MT599, wobei unbedingt ISIN AT0000746409 im Text
anzugeben ist, zugeht.
Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein
Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Der
Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen
Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst
sein. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachzuweisen, in der
bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionär:innen seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber:innen der Aktien
sind, und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht
älter als sieben Tage sein darf. Mehrere Depotbestätigungen über
Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 5% vermitteln,
müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung
wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III.
dieser Einberufung) verwiesen.
2. Beschlussvorschläge von Aktionär:innen zur
Tagesordnung nach § 110 AktG
Aktionär:innen, deren Anteile einzeln oder zusammen 1% des
Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in
Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen,
dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden
Aktionär:innen, der anzuschließenden Begründung und einer
allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf
der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft
zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform im
Sinne des § 13 Abs 2 AktG spätestens am 19. April 2024
(24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft entweder an VERBUND
AG, 1010 Wien, Am Hof 6a, Corporate Office, z.Hd. Herrn Dr.
Andreas Bräuer, oder per E-Mail an hv@verbund.com, wobei das
Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist, zugeht. Sofern für Erklärungen die Textform im
Sinne des § 13 Abs 2 AktG vorgeschrieben ist, muss die Erklärung in
einer Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften Wiedergabe in
Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben, die Person des:der
Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch
Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht
werden. Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, muss
jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein.
Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds
tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der
vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG.
Die Aktionär:inneneigenschaft zur Ausübung dieses
Aktionär:innenrechts ist bei Inhaberaktien durch die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage
bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf,
nachzuweisen. Bei mehreren Aktionär:innen, die nur zusammen den
erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 1% des Grundkapitals
erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle
Aktionär:innen auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.
Bei Namensaktien ist die Eintragung im Aktienbuch maßgeblich und
bedarf es keines gesonderten Nachweises durch den:die
Aktionär:in.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung
wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III.
dieser Einberufung) verwiesen.
3. Angaben gemäß § 110 Abs 2 Satz 2 iVm § 86 Abs
7 und 9 AktG
Zum 7. Tagesordnungspunkt „Wahlen in den Aufsichtsrat“ und der
allfälligen Erstattung eines entsprechenden Wahlvorschlags durch
Aktionär:innen gemäß § 110 AktG macht die Gesellschaft folgende
Angaben:
Gemäß § 10 Abs 1 der Satzung der VERBUND AG besteht der
Aufsichtsrat aus bis zu zwölf (von der Hauptversammlung gewählten)
Mitgliedern.
Nach der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern durch die 76.
ordentliche Hauptversammlung am 25. April 2023 setzte sich der
Aufsichtsrat aus zehn von der Hauptversammlung gewählten
Mitgliedern und fünf vom Betriebsrat entsandten Mitgliedern
zusammen.
Auf die VERBUND AG ist § 86 Abs 7 AktG anwendbar.
Der Aufsichtsrat der VERBUND AG besteht derzeit aus zehn
von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern
(Kapitalvertreter:innen) und fünf vom Betriebsrat gemäß § 110 ArbVG
entsandten Mitgliedern (Arbeitnehmervertreter:innen). Von den zehn
Kapitalvertreter:innen sind sechs Männer und vier Frauen; von den
fünf Arbeitnehmervertreter:innen sind drei Männer und zwei
Frauen.
Mitgeteilt wird, dass kein Widerspruch gemäß § 86 Abs 9 AktG
erhoben wurde und es daher zur Gesamterfüllung des
Mindestanteilsgebots gemäß § 86 Abs 7 AktG kommt.
4. Auskunftsrecht der Aktionär:innen nach § 118
AktG
Jedem:Jeder Aktionär:in ist auf Verlangen in der
Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu
geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines
Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage
des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen
Unternehmen.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach
vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem
Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen
Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Voraussetzung für die Ausübung des Auskunftsrechts der
Aktionär:innen ist der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme
(Punkt III. der Einberufung).
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich
mündlich zu stellen, gerne aber auch schriftlich.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf,
mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der
Hauptversammlung in Textform an den Vorstand übermittelt werden.
Die Fragen können an die Gesellschaft per E-Mail an die
E-Mail-Adresse fragen.hauptversammlung@verbund.com übermittelt
werden.
5. Anträge von Aktionär:innen in der
Hauptversammlung nach § 119 AktG
Jeder:Jede Aktionär:in ist – unabhängig von einem bestimmten
Anteilsbesitz – berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt
der Tagesordnung Anträge zu stellen. Liegen zu einem Punkt der
Tagesordnung mehrere Anträge vor, so bestimmt gemäß § 119 Abs 3
AktG der Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung.
Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der
Teilnahmeberechtigung gemäß Punkt III. dieser Einberufung.
Ein Aktionär:innenantrag auf Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch zwingend die rechtzeitige
Übermittlung eines Beschlussvorschlags gemäß § 110 AktG voraus:
Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat können nur von
Aktionär:innen, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals
erreichen, vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge müssen
spätestens am 19. April 2024 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit)
in der oben angeführten Weise der Gesellschaft zugehen. Jedem
Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG der
vorgeschlagenen Person über ihre fachliche Qualifikation, ihre
beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie über alle
Umstände, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten,
anzuschließen. Widrigenfalls darf der Aktionär:innenantrag auf Wahl
eines Aufsichtsratsmitglieds bei der Abstimmung nicht
berücksichtigt werden. Weiters ist zu beachten, dass, da auf die
Gesellschaft § 86 Abs 7 AktG betreffend die quotenmäßige
Gleichstellung von Frauen und Männern im Aufsichtsrat anwendbar
ist, mindestens fünf Sitze im Aufsichtsrat jeweils mit Frauen bzw.
mit Männern zu besetzen sind, um das Mindestanteilsgebot gemäß § 86
Abs 7 AktG zu erfüllen.
6. Information für Aktionär:innen zur
Datenverarbeitung
Die VERBUND AG, Am Hof 6a, 1010 Wien, ist
Verantwortliche für die Verarbeitung der personenbezogenen
Daten der Aktionär:innen.
Die VERBUND AG verarbeitet personenbezogene Daten
der Aktionär:innen, insbesondere jene gemäß § 10a Abs 2 AktG,
dies sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Bankdaten, Nummer des
Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des:der Aktionär:in,
gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte, gegebenenfalls
Name, Anschrift und Geburtsdatum des:der Vertreter:in (der:des
Bevollmächtigten), sowie das Abstimmverhalten und sonstige
Handlungen des:der Aktionär:in während der Hauptversammlung im
Rahmen der Protokollierung auf Grundlage der geltenden
Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen
Datenschutzgesetzes und des Aktiengesetzes.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt, um den
Aktionär:innen die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der
Hauptversammlung zu ermöglichen.
Die personenbezogenen Daten erhält die VERBUND AG von den
Aktionär:innen oder vom jeweiligen depotführenden Institut (Daten
gemäß § 10a Abs 2 AktG).
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionär:innen
bzw. deren Vertreter:innen ist für die Teilnahme von Aktionär:innen
und deren Vertreter:innen an der Hauptversammlung gemäß dem
Aktiengesetz zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die
Verarbeitung ist somit Art 6 Abs 1 lit c DSGVO.
Die VERBUND AG bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung
der Hauptversammlung Dienstleistungsunternehmen und
Auftragsverarbeitern wie IT- sowie Backoffice-Dienstleistern. Diese
erhalten von VERBUND AG nur solche personenbezogenen Daten,
die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich
sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich auf Grundlage einer
datenschutzrechtlichen Vereinbarung.
Nimmt ein:e Aktionär:in bzw. deren Vertreter:in an der
Hauptversammlung teil, können alle anwesenden Aktionär:innen bzw.
deren Vertreter:innen, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder,
der Notar und alle anderen berechtigten Personen in das gesetzlich
vorgeschriebene Teilnehmer:innenverzeichnis (§ 117
AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die darin genannten
personenbezogenen Daten (u. a. Name, Wohnort,
Beteiligungsverhältnis) einsehen. VERBUND AG ist zudem
gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten
(insbesondere das Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen
Protokolls zum Firmenbuch einzureichen (§ 120 AktG).
Zur Erfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtungen erhalten
Notar:innen die notwendigen personenbezogenen Daten.
Die Daten der Aktionär:innen bzw. deren Vertreter:innen werden
gelöscht bzw. anonymisiert, sobald sie für die Zwecke, für die sie
erhoben bzw. verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind, und
soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere Speicherung
erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich
insbesondere aus dem Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, aus
dem Steuer- und Abgabenrecht sowie aus Geldwäschebestimmungen.
Sofern rechtliche Ansprüche von Aktionär:innen gegen die VERBUND
AG oder umgekehrt von der VERBUND AG gegen
Aktionär:innen erhoben werden, dient die Speicherung
personenbezogener Daten der Klärung und Durchsetzung von
Ansprüchen in Einzelfällen. Im Zusammenhang mit
Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten kann dies zu einer Speicherung
von Daten während der Dauer der Verjährung zuzüglich der Dauer des
Gerichtsverfahrens bis zu dessen rechtskräftiger Beendigung
führen.
Jeder:Jede Aktionär:in bzw. jeder:jede Vertreter:in hat ein
jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-,
Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung der
personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung
nach Kapitel III der DSGVO. Diese Rechte können Aktionär:innen bzw.
deren Vertreter:innen gegenüber der VERBUND AG unentgeltlich
über die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten
datenschutz@verbund.com oder über die folgenden Kontaktdaten
geltend machen:
VERBUND AG
Am Hof 6a
1010 Wien
Zudem steht den Aktionär:innen ein Beschwerderecht bei der
Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Art 77 DSGVO zu.
VI. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE
- Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 347.415.686,-- und ist in
170.233.686 auf Inhaber lautende Stückaktien und 177.182.000 auf
Namen lautende Stückaktien eingeteilt.
Jede Aktie gewährt eine Stimme in der Hauptversammlung, jedoch
mit folgender Maßgabe:
Gemäß § 19 Abs 3 der Satzung ist, mit Ausnahme von
Gebietskörperschaften und Unternehmungen, an denen
Gebietskörperschaften mit mindestens 51% beteiligt sind, das
Stimmrecht jedes:jeder Aktionär:in in der Hauptversammlung mit 5%
des Grundkapitals, sohin mit 17.370.784 Stimmen, beschränkt.
- Einlass und Registrierung
Der Einlass zur Hauptversammlung beginnt am 30. April 2024 um
09:30 Uhr. Bei der Registrierung ist ein gültiger amtlicher
Lichtbildausweis zur Identifikation vorzulegen. Sollte eine
Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass
verweigert werden.
Wenn Sie als Bevollmächtigte:r zur Hauptversammlung kommen,
nehmen Sie zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die
Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht schon an die
Gesellschaft übersandt worden ist, erleichtern Sie den Zutritt,
wenn Sie eine Kopie der Vollmacht vorweisen.
- Sicherheitskontrolle und Waffenverbot
Wir ersuchen Sie in Ihrer Zeitplanung die nunmehr üblichen
Sicherheitsüberprüfungen wie etwa durch Personen-, Taschen- bzw.
Rucksackkontrollen zu berücksichtigen.
Personen, die gefährliche Gegenstände mit sich führen, die
geeignet sind, Gewalt gegen Menschen oder Sachen auszuüben, wie
Schusswaffen, Messer, Pfefferspray oder ähnliches, wird der Zutritt
zur Hauptversammlung nur gestattet, wenn die gefährlichen
Gegenstände bei der Sicherheitskontrolle deponiert werden.
Wien, im März 2024 Der Vorstand