Robex kündigt den Abschluss des Abkommens mit der Regierung von
Mali an
QUÉBEC CITY, March 04, 2025 (GLOBE NEWSWIRE) --
Robex Resources Inc. („Robex“, das
„Unternehmen“ oder der
„Emittent“) (TSXV: RBX) freut sich, den Abschluss
des Abkommens mit der Regierung von Mali bekannt zu geben, das mit
dem Bergbaugesetz von 2023 in Einklang steht. Das Abkommen wurde
nun von der Regierung gemäß den am 12. September 2024
unterzeichneten und am 13. Februar 2025 vom Ministerrat
gebilligten Bedingungen unterzeichnet. Die Regierung hält nun einen
Anteil von 20 % an der Nampala SA und wird durch eine
Aktionärsvereinbarung an der Leitung von Nampala mitwirken.
Robex Managing Director Matthew
Wilcox dazu: „Ich möchte der Regierung von Mali und
unserem engagierten Team meinen Dank für ihre harte Arbeit in den
vergangenen sechs Monaten beim erfolgreichen Abschluss dieses
Übereinkommens aussprechen. Wir machen bereits große Fortschritte,
um die Lebensdauer der Mine in Nampala zu verlängern, und setzen
uns weiterhin für die Erschließung unserer Grundstücke in Mali ein.
Unser Managementteam bekräftigt sein Engagement für eine Strategie
des integrativen und nachhaltigen Wachstums, die durch ein
umsichtiges und ausgewogenes Finanzmanagement gestützt
wird.“
Robex Resources Inc.
Matthew Wilcox, Managing Director and Chief Executive
Officer
Alain William, Chief Financial Officer
+1 581 741-7421
E-Mail: investor@robexgold.com
www.robexgold.com
ZUKUNFTSGERICHTETE INFORMATIONEN UND ZUKUNFTSGERICHTETE
AUSSAGEN
Bestimmte in dieser Pressemitteilung enthaltene
Informationen enthalten „zukunftsgerichtete Aussagen“ und
„zukunftsgerichtete Informationen“ im Sinne der geltenden
kanadischen Wertpapiergesetze (hier als „zukunftsgerichtete
Aussagen“ bezeichnet). Zukunftsgerichtete Aussagen werden gemacht,
um Informationen über die aktuellen Erwartungen und Pläne der
Unternehmensleitung („Management“) zu liefern, die
es Investoren und anderen ermöglichen, ein besseres Verständnis der
Geschäftspläne und der finanziellen Leistung und Lage des
Unternehmens zu erlangen.
Aussagen in dieser Pressemitteilung, die
Schätzungen, Erwartungen, Prognosen, Ziele, Vorhersagen,
Zukunftsprognosen oder Strategien des Unternehmens oder des
Managements beschreiben, können „zukunftsgerichtete Aussagen“ sein
und sind an der Verwendung des Konjunktivs oder zukunftsgerichteter
Aussagen zu erkennen, wie z. B. „anstreben“, „antizipieren“,
„annehmen“, „glauben“, „können“, „erwägen“, „fortsetzen“,
„könnten“, „schätzen“, „erwarten“, „prognostizieren“, „zukünftig“,
„Prognose“, „anleiten“, „Hinweis“, „beabsichtigen“, „Absicht“,
„wahrscheinlich“, „möglicherweise“, „könnte“, „Zielsetzung“,
„Chance“, „Aussicht“, „Plan“, „Potenzial“, „sollte“, „Strategie“,
„Ziel“, „wird“ oder „würde“ oder die Verneinung davon oder andere
Variationen davon. Zu den zukunftsgerichteten Aussagen zählen auch
alle anderen Aussagen, die sich nicht auf historische Fakten
beziehen. Insbesondere und ohne Einschränkung enthält diese
Pressemitteilung zukunftsgerichtete Aussagen in Bezug auf die
Rahmenvereinbarung, einschließlich der Erfüllung der aufschiebenden
Bedingungen dieser Vereinbarung, der Erschließung des Goldprojekts
Kiniero und der Emission von Bonus-Aktien.
Zukunftsgerichtete Aussagen und
zukunftsgerichtete Informationen beruhen auf bestimmten Annahmen
und anderen wichtigen Faktoren, die, falls sie nicht zutreffen,
dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen
oder Erfolge des Unternehmens wesentlich von den zukünftigen
Ergebnissen, Leistungen oder Erfolgen abweichen, die in solchen
Aussagen oder Informationen zum Ausdruck gebracht oder impliziert
werden. Es kann nicht garantiert werden, dass sich solche Aussagen
oder Informationen als richtig erweisen. Solche Aussagen und
Informationen beruhen auf zahlreichen Annahmen, darunter: die
Fähigkeit des Unternehmens, die Pläne in Bezug auf das Goldprojekt
Kiniero, wie sie in der Machbarkeitsstudie zu diesem Projekt
dargelegt sind, in der jeweils aktualisierten Fassung
durchzuführen, und zwar in Übereinstimmung mit dem überarbeiteten
Zeitplan, der zuvor vom Unternehmen bekannt gegeben wurde; die
Fähigkeit des Unternehmens, seine geplanten Explorations- und
Erschließungsprogramme abzuschließen; das Ausbleiben widriger
Umstände beim Goldprojekt Kiniero; das Ausbleiben unvorhergesehener
Verzögerungen beim Betrieb; das Ausbleiben wesentlicher
Verzögerungen bei der Erlangung der erforderlichen Genehmigungen;
den Goldpreis, der auf einem Niveau bleibt, das das Goldprojekt
Kiniero rentabel macht; die Fähigkeit des Unternehmens, weiterhin
das notwendige Kapital zur Finanzierung seines Betriebs
aufzubringen; die Fähigkeit, die Mineralressourcen- und
Mineralreservenschätzungen zu realisieren; Annahmen hinsichtlich
gegenwärtiger und zukünftiger Geschäftsstrategien, lokaler und
globaler geopolitischer und wirtschaftlicher Bedingungen und des
Umfelds, in dem das Unternehmen tätig ist und in Zukunft tätig sein
wird; die Erfüllung der aufschiebenden Bedingungen gemäß der
Rahmenvereinbarung; der Zugang des Darlehensnehmers zu den im
Rahmen der Rahmenvereinbarung zur Verfügung gestellten Mitteln; und
die Verwendung aller Beträge, die der Darlehensnehmer im Rahmen der
Rahmenvereinbarung erhält, für die vom Unternehmen angegebenen
Zwecke.
Bestimmte wichtige Faktoren könnten dazu führen,
dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge des
Unternehmens erheblich von denen in den zukunftsgerichteten
Aussagen abweichen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
geopolitische Risiken und Sicherheitsherausforderungen im
Zusammenhang mit seinen Aktivitäten in Westafrika, einschließlich
der Unfähigkeit des Unternehmens, seine Rechte geltend zu machen,
und der Möglichkeit von Unruhen und zivilem Ungehorsam;
Schwankungen des Goldpreises; Einschränkungen bei den Schätzungen
des Unternehmens zu Mineralreserven und Mineralressourcen; der
spekulative Charakter der Mineralexploration und -erschließung; die
Ersetzung der erschöpften Mineralreserven des Unternehmens; die
begrenzte Anzahl von Projekten des Unternehmens; das Risiko, dass
das Kiniero-Goldprojekt nie das Produktionsstadium erreichen wird
(auch aufgrund fehlender Finanzierung); der Kapitalbedarf des
Unternehmens und der Zugang zu Finanzmitteln; Änderungen der
Gesetze, Vorschriften und Rechnungslegungsstandards, denen das
Unternehmen unterliegt, einschließlich der Umwelt-, Gesundheits-
und Sicherheitsstandards, und die Auswirkungen solcher Gesetze,
Vorschriften und Standards auf die Aktivitäten des Unternehmens;
Kapitalbeteiligungen und Lizenzgebühren, die an Dritte zu zahlen
sind; Preisvolatilität und Verfügbarkeit von Rohstoffen;
Instabilität im globalen Finanzsystem; die Auswirkungen einer hohen
Inflation, wie z. B. höhere Rohstoffpreise; Schwankungen der
Wechselkurse; das Risiko anhängiger oder zukünftiger
Rechtsstreitigkeiten gegen das Unternehmen; Beschränkungen bei
Transaktionen zwischen dem Unternehmen und seinen ausländischen
Tochtergesellschaften; Volatilität des Marktpreises der Aktien des
Unternehmens; Steuerrisiken, einschließlich Änderungen der
Steuergesetze oder -veranlagungen des Unternehmens; das Erlangen
und die Aufrechterhaltung von Eigentumsrechten an Grundstücken
sowie die für den laufenden Betrieb des Unternehmens erforderlichen
Genehmigungen und Lizenzen; Änderungen der Projektparameter
und/oder wirtschaftlichen Bewertungen im Zuge der Detailplanung;
das Risiko, dass die tatsächlichen Kosten die geschätzten Kosten
übersteigen; geologische, bergbau- und erkundungstechnische
Probleme; unerwartete Betriebsstörungen von Anlagen, Geräten oder
Prozessen; Unfälle, Arbeitskämpfe und andere Risiken der
Bergbauindustrie; Verzögerungen bei der Erlangung behördlicher
Genehmigungen oder Finanzierungen; die Auswirkungen von Krisen im
Bereich der öffentlichen Gesundheit auf die Aktivitäten des
Unternehmens; die Beziehungen des Unternehmens zu seinen
Mitarbeitern und anderen Interessengruppen, einschließlich lokaler
Regierungen und Gemeinden in den Ländern, in denen es tätig ist;
das Risiko von Verstößen gegen geltende Antikorruptionsgesetze,
Exportkontrollvorschriften, Wirtschaftssanktionsprogrammen und
damit zusammenhängenden Gesetzen durch das Unternehmen oder seine
Vertreter; das Risiko, dass das Unternehmen in Konflikte mit
Kleinbergleuten gerät; der Wettbewerb mit anderen
Bergbauunternehmen; die Abhängigkeit des Unternehmens von
Drittunternehmern; die Abhängigkeit des Unternehmens von wichtigen
Führungskräften und hochqualifiziertem Personal; der Zugang des
Unternehmens zu einer angemessenen Infrastruktur; die Risiken im
Zusammenhang mit den potenziellen Verbindlichkeiten des
Unternehmens in Bezug auf seine Abraumlagerstätten; Unterbrechungen
der Lieferkette; Gefahren und Risiken, die normalerweise mit der
Mineralexploration und dem Goldabbau sowie mit Erschließungs- und
Produktionsbetrieben verbunden sind; Probleme im Zusammenhang mit
Wetter und Klima; das Risiko von Ausfällen der
Informationstechnologiesysteme und von Bedrohungen der
Cybersicherheit; das Risiko, dass der Kreditnehmer nicht in der
Lage ist, auf die im Rahmen der Kreditvereinbarung zur Verfügung
gestellte Fazilität zuzugreifen oder einen im Rahmen der
Kreditvereinbarung erhaltenen Betrag für die vom Unternehmen
angegebenen Zwecke zu verwenden; und das Risiko, dass das
Unternehmen möglicherweise nicht in der Lage ist, sich gegen alle
potenziellen Risiken im Zusammenhang mit seinen
Geschäftstätigkeiten zu versichern.
Obwohl das Unternehmen davon ausgeht, dass seine
Erwartungen auf vernünftigen Annahmen beruhen, und versucht hat,
wichtige Faktoren zu identifizieren, die dazu führen könnten, dass
die tatsächlichen Handlungen, Ereignisse oder Ergebnisse wesentlich
von den in den zukunftsgerichteten Informationen beschriebenen
abweichen, kann es andere Faktoren geben, die dazu führen, dass die
Handlungen, Ereignisse oder Ergebnisse nicht wie erwartet,
geschätzt oder beabsichtigt ausfallen. Diese Faktoren stellen keine
vollständige und erschöpfende Liste der Faktoren dar, die sich auf
das Unternehmen auswirken könnten. Sie sollten jedoch sorgfältig in
Betracht gezogen werden. Es kann nicht garantiert werden, dass sich
zukunftsgerichtete Informationen als richtig erweisen, da die
tatsächlichen Ergebnisse und zukünftigen Ereignisse erheblich von
den in solchen Informationen erwarteten Ergebnissen abweichen
können.
Das Unternehmen übernimmt keine Verpflichtung,
zukunftsgerichtete Informationen zu aktualisieren, wenn sich die
Umstände oder die Schätzungen, Annahmen oder Meinungen des
Managements ändern sollten, es sei denn, dies ist gesetzlich
vorgeschrieben. Der Leser wird davor gewarnt, sich in
unangemessener Weise auf zukunftsgerichtete Informationen zu
verlassen. Die hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Informationen
sollen Investoren dabei helfen, die erwarteten finanziellen und
betrieblichen Leistungen und Ergebnisse des Unternehmens für die in
den Plänen und Zielen des Unternehmens genannten Zeiträume zu
verstehen, und sind möglicherweise für andere Zwecke nicht
geeignet.
Weitere Informationen zu den Risikofaktoren, die
dazu führen könnten, dass die Ergebnisse wesentlich von den
zukunftsgerichteten Aussagen abweichen, finden Sie auch im
Abschnitt „Risikofaktoren“ des Jahresinformationsformulars des
Unternehmens für das am 31. Dezember 2023 endende Jahr vom 29.
April 2024, das unter dem Profil des Unternehmens auf SEDAR+
unter www.sedarplus.ca oder auf der Website des
Unternehmens unter www.robexgold.com verfügbar. Dort finden Sie
auch zusätzliche Informationen zu den Risikofaktoren, die dazu
führen könnten, dass die Ergebnisse wesentlich von den
zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Alle zukunftsgerichteten
Aussagen in dieser Pressemitteilung werden durch diesen Warnhinweis
ausdrücklich eingeschränkt.
Weder die TSX Venture Exchange noch ihre
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Begriffs in den Richtlinien von TSX Venture Exchange) übernehmen
die Verantwortung für die Angemessenheit oder Richtigkeit dieser
Pressemitteilung.
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