Gutachten des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Prof.
Di Fabio zeigt: Frequenzverlängerung ohne Berücksichtigung des
vierten Netzbetreibers wäre verfassungswidrig
Montabaur, 21. Februar 2024. Nach dem Wegfall von E-Plus
in 2014 hat Deutschland mit dem Start des 1&1 Mobilfunknetzes
wieder vier Anbieter. 1&1 setzt als erster Netzbetreiber in
Europa vollständig auf die neuartige Open-RAN-Technologie –
cloud-nativ, unabhängig von spezialisierten Herstellern wie HUAWEI
und bereit für Anwendungen in Echtzeit.
Um sein Netz wettbewerbsfähig zu betreiben und die
Innovationskraft der modernen Netzarchitektur auszuschöpfen,
benötigt 1&1 wie jeder andere Netzbetreiber eine angemessene
Frequenzausstattung. Diese ist für die zeitgemäße Versorgung von
Kundinnen und Kunden unabdingbar. Ab Januar 2026 stehen im
regulären Vergabezyklus der Bundesnetzagentur (BNetzA) Frequenzen
zur erneuten Zuteilung an die Netzbetreiber zur Verfügung.
In einem aktuellen Konsultationspapier wurde durch die BNetzA
erstmals anstatt der bisher üblichen Auktion eine sogenannte
Verlängerung bestehender Frequenznutzungsrechte an Deutsche
Telekom, Vodafone und Telefónica erwogen. 1&1 als Neueinsteiger
würde hingegen keinen Zugang zu weiteren Frequenzen erhalten.
Die Ergebnisse eines im Auftrag von 1&1 erstellten
Gutachtens des renommierten Staatsrechtslehrers und ehemaligen
Bundesverfassungsrichters Univ.-Prof. Dr. iur. Dr. sc. pol. Udo Di
Fabio – „Frequenzzuteilung als Verfassungsproblem – Chancengleicher
Wettbewerb und Vertrauensschutz“ – zeigen klar: Eine
Verlängerung von Frequenzen allein zugunsten der etablierten
Netzbetreiber verstößt gegen Verfassungsrecht und würde 1&1
unrechtmäßig diskriminieren. Denn die Zuteilung von Frequenzen als
knappes Gut sowie die Regulierung von Telekommunikationsnetzen ist
verfassungsrechtlich gebunden. Die strikte Gleichbehandlung aller
Markteilnehmer ist in Grundgesetz, EU-Recht und
Telekommunikationsgesetz verankert und verpflichtet die Regulierung
zu einem chancengerechten und wettbewerbsfördernden
Vergabeverfahren.
„Aus der Versteigerung der ersten 5G Frequenzen an einen
Neueinsteiger im Jahr 2019 resultiert eine zusätzliche
Regulierungsverantwortung. Eine Verlängerung von
Frequenznutzungsrechten der etablierten Netzbetreiber ohne
Berücksichtigung von 1&1 als Neueinsteiger würde gegen die
Grundsätze des Vertrauensschutzes und des Gleichheitssatzes
verstoßen und wäre unter mehreren Gesichtspunkten
verfassungswidrig“, so Professor Udo Di Fabio.
Eine einseitige Verlängerung von Frequenznutzungsrechten an die
etablierten Netzbetreiber um fünf, respektive acht Jahre, wäre
nicht lediglich als Übergangsentscheidung, sondern als
Ermessensfehlgebrauch einzustufen, so das Gutachten.
„Als vierter Netzbetreiber wollen wir den Wettbewerb beleben und
Innovationen schaffen. Dafür benötigen wir wie jeder andere
Netzbetreiber eine angemessene Frequenzausstattung. Nur so sind wir
in der Lage, unsere Kunden marktgerecht zu versorgen und die
Vorteile der neuartigen Open RAN-Technologie auszuspielen“, so
Ralph Dommermuth, CEO der 1&1 AG. „Wir stehen Alternativen zur
erprobten Versteigerung offen gegenüber, solange wir fair behandelt
werden. Dass mit dem vorhandenen Funkspektrum auch in Deutschland
wieder vier Netze parallel betrieben werden können, zeigen alle
anderen großen europäischen Länder wie Großbritannien, Frankreich,
Polen, Spanien und Italien, in denen vier Mobilfunknetze Standard
sind.“
Über die 1&1 AG
Die 1&1 AG ist ein börsennotierter
Telekommunikationsanbieter mit Sitz in Montabaur. Das Unternehmen
gehört zum Konzernverbund der United Internet AG. 1&1 betreibt
als erster Netzbetreiber Europas ein vollständig virtualisiertes
Mobilfunknetz auf Basis der innovativen Open-RAN-Technologie.
Neben einem umfassenden Portfolio an Mobilfunkprodukten bietet
das Unternehmen Breitbandanschlüsse an, die zumeist auf dem
deutschlandweiten Glasfaser-Transportnetz von 1&1 Versatel
basieren sowie Mehrwert-Anwendungen wie Heimvernetzung/ Smart Home,
Online-Storage, Video-on-Demand und IPTV.
Während die Marke 1&1 Value- und Premiumsegmente adressiert,
sprechen die Discount-Marken des Konzerns preisbewusste Zielgruppen
an.
Pressekontakt
Robin Schmidt
Mail: presse@1und1.de
21.02.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate
News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der
EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.
Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com