CEWE Stiftung & Co. KGaA / Bekanntmachung nach Art. 2 I VO
2016-1052
CEWE Stiftung & Co. KGaA: Veröffentlichung einer
Kapitalmarktinformation
15.08.2024 / 15:10 CET/CEST
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Oldenburg, 15. August 2024
CEWE Stiftung & Co. KGaA, Aktienrückkauf
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU)
596/2014 („MAR“) und Art. 2
Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr.
2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016
(„Delegierte Verordnung“)
Der Vorstand der CEWE Stiftung & Co. KGaA hat am 15. August
2024 beschlossen, von der durch die Hauptversammlung der
Gesellschaft am 15. Juni 2022 erteilten Ermächtigung zum Erwerb
eigener Aktien teilweise Gebrauch zu machen und ein
Aktienrückkaufprogramm in einem Volumen von bis zu 250.000 Aktien
der CEWE Stiftung & Co. KGaA (ISIN: DE0005403901) maximal
jedoch zu einem Gesamtkaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von bis
zu EUR 20 Mio. („Aktienrückkaufprogramm“) durchzuführen. Der
Aktienrückkauf wurde mit Ad-hoc-Mitteilung gemäß Artikel 17 MAR am
15. August 2024 angekündigt. Der Rückkauf beginnt am 16.
August 2024 und endet spätestens am 30. Mai 2025.
Die Gesellschaft darf die zurückerworbenen Aktien für sämtliche
Zwecke gemäß der ihr durch die Hauptversammlung vom 15. Juni 2022
erteilten Ermächtigung verwenden. Der Rückkauf erfolgt im Übrigen
unter Beachtung der Vorgaben der Artikel 5, 14 und 15 MAR in
Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung, mit
Ausnahme der Beschränkung auf einen der in Artikel 5 Abs. 2 MAR
genannten Zwecke.
Der Rückkauf soll ausschließlich über die Börse im
elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA)
erfolgen und nach Maßgabe der durch die ordentliche
Hauptversammlung der Gesellschaft vom 15. Juni 2022 erteilten
Ermächtigung durchgeführt werden.
Der Rückkauf der eigenen Aktien wird im Auftrag und für Rechnung
der CEWE Stiftung & Co. KGaA durch Einschaltung eines
unabhängigen Kreditinstitutes erfolgen. Das Kreditinstitut hat den
Erwerb der CEWE Stiftung & Co. KGaA Aktien in Übereinstimmung
mit den in dieser Bekanntmachung genannten Bestimmungen
durchzuführen und die Bestimmungen der
Hauptversammlungsermächtigung einhalten. Das Kreditinstitut trifft
im Übrigen seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs von
CEWE Stiftung & Co. KGaA Aktien und das jeweilige
Erwerbsvolumen gemäß Artikel 4 Abs. 2 b) der Delegierten Verordnung
unabhängig und unbeeinflusst von der CEWE Stiftung & Co. KGaA.
Die CEWE Stiftung & Co. KGaA wird insoweit keinen Einfluss auf
die Entscheidungen des Kreditinstituts nehmen. Das Kreditinstitut
ist insbesondere verpflichtet, die Handelsbedingungen des Artikels
3 der Delegierten Verordnung und die in diesem
Aktienrückkaufprogramm enthaltenen Vorgaben einzuhalten.
Das Kreditinstitut darf bei der Kaufpreisbestimmung den Kurs des
letzten an der betreffenden Börse unabhängig getätigten Abschlusses
oder (sollte dieser höher sein) den des derzeit höchsten
unabhängigen Angebots auf der betreffenden Börse nicht überbieten.
Des Weiteren darf das Kreditinstitut, laut Ermächtigung der
Hauptversammlung, den am Börsenhandelstag durch die
Eröffnungsauktion ermittelten Kurs einer Aktie der CEWE Stiftung
& Co. KGaA im XETRA-Handelssystem der Frankfurter
Wertpapierbörse (oder den eines vergleichbaren Nachfolgesystems) um
nicht mehr als 10 Prozent überschreiten und um nicht mehr als 10
Prozent unterschreiten. Das Kreditinstitut darf ferner an einem Tag
nicht mehr als 25 Prozent des durchschnittlichen täglichen
Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf erfolgt,
erwerben. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird
berechnet auf Basis des durchschnittlichen täglichen
Handelsvolumens während der 20 Börsentage vor dem jeweiligen
Kauftermin.
Das Aktienrückkaufprogramm kann, soweit erforderlich und
rechtlich zulässig, jederzeit ausgesetzt, unterbrochen und auch
wiederaufgenommen werden.
Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm
zusammenhängenden Geschäften werden spätestens am Ende des siebten
Handelstages nach dem Tag der Ausführung solcher Geschäfte in
detaillierter Form sowie in aggregierter Form angemessen
bekanntgegeben. Darüber hinaus wird die CEWE Stiftung & Co.
KGaA über den Verlauf des Aktienrückkaufs auf ihrer Website
(http://ir.cewe.de) im Bereich 'Investor Relations' berichten und
dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe
mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.
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