STRABAG SE: VERÖFFENTLICHUNG des von der Hauptversammlung am 14.6.2024 gefassten Beschlusses über die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und 1b AktG
June 14 2024 - 10:05AM
EQS Non-Regulatory
STRABAG SE / Bekanntmachung der Ergebnisse zur
Hauptversammlung
STRABAG SE: VERÖFFENTLICHUNG des von der Hauptversammlung am
14.6.2024 gefassten Beschlusses über die Ermächtigung des Vorstands
zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und 1b
AktG
14.06.2024 / 17:05 CET/CEST
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VERÖFFENTLICHUNG des von der Hauptversammlung am
14.6.2024 gefassten Beschlusses über die Ermächtigung des Vorstands
zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und 1b
AktG.
In der Hauptversammlung der STRABAG SE vom heutigen Tag, 14.6.2024
wurden folgende Beschlüsse gefasst:
„(1) Die in der 18. Ordentlichen Hauptversammlung
vom 24.6.2022 erteilte Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb
eigener Aktien im nicht ausgenutzten Umfang wird aufgehoben und der
Vorstand wird gleichzeitig gemäß § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und 1b
AktG ermächtigt, auf den Inhaber oder auf Namen lautende
Stückaktien der Gesellschaft im Ausmaß von bis zu 10 % des
Grundkapitals der Gesellschaft während einer Geltungsdauer von 30
Monaten ab dem Tag dieser Beschlussfassung sowohl über die Börse
oder öffentliches Angebot als auch auf andere Art zu einem
niedrigsten Gegenwert je Aktie von EUR 1,00 (= rechnerischer Anteil
einer Aktie am Grundkapital) und einem höchsten Gegenwert je Aktie
von höchstens EUR 43,00 zu erwerben. Der Handel mit eigenen Aktien
ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen. Die Ermächtigung kann
ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in
Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch
ein Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 UGB) oder für Rechnung der
Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden. Die wiederholte
Ausnutzung der Ermächtigung ist zulässig. Die Ermächtigung ist vom
Vorstand in der Weise auszuüben, dass der mit dem von der
Gesellschaft aufgrund dieser Ermächtigung oder sonst erworbenen
Aktien verbundene Anteil des Grundkapitals zu keinem Zeitpunkt 10%
des Grundkapitals übersteigen darf.
Einen Erwerb kann der Vorstand beschließen, doch muss der
Aufsichtsrat im Nachhinein von diesem Beschluss in Kenntnis gesetzt
werden.
(2) Der Vorstand wird ermächtigt, bei einem
Rückerwerb von auf den Inhaber oder auf Namen lautende Stückaktien
der Gesellschaft gemäß Beschlusspunkt 1. auch das quotenmäßige
Veräußerungsrecht der Aktionärinnen und Aktionäre, das mit einem
solchen Erwerb einhergehen kann, auszuschließen (umgekehrter
Bezugsrechtsausschluss). Ein Erwerb unter Ausschluss des
quotenmäßigen Veräußerungsrechts (umgekehrter
Bezugsrechtsausschluss) unterliegt der vorherigen Zustimmung des
Aufsichtsrats.
(3) Die in der 18. Ordentlichen Hauptversammlung
vom 24.6.2022 erteilte Ermächtigung des Vorstands zur Einziehung
eigener Aktien im nicht ausgenutzten Umfang wird aufgehoben und der
Vorstand wird ermächtigt, die von der Gesellschaft erworbenen
eigenen Aktien zur Gänze oder teilweise ohne weiteren
Hauptversammlungsbeschluss mit Zustimmung des Aufsichtsrats
einzuziehen.
(4) Die in der 18. Ordentlichen Hauptversammlung
vom 24.6.2022 erteilte Ermächtigung des Vorstands zur Veräußerung
eigener Aktien im nicht ausgenutzten Umfang wird aufgehoben und der
Vorstand wird für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung
gemäß § 65 Abs 1b AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
für die Veräußerung beziehungsweise Verwendung eigener Aktien eine
andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein
öffentliches Angebot zu wählen, auch einen allfälligen Ausschluss
des Wiederkaufsrechts (Bezugsrechts) der Aktionärinnen und
Aktionäre zu beschließen und die Veräußerungsbedingungen
festzusetzen. Die Ermächtigung kann einmal oder mehrmals, ganz oder
teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung
eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein
Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 UGB) oder für Rechnung der
Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden.“
Kontakt
STRABAG SE
Marco Reiter
Abteilung Investor Relations
Tel. +43 1 22422-1089
investor.relations@strabag.com
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