Siemens Aktiengesellschaft / Bekanntmachung
nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU)
Nr. 596/2014 Erwerb eigener Aktien – 46. Zwischenmeldung
Siemens Aktiengesellschaft: Veröffentlichung einer
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27.12.2024 / 10:36 CET/CEST
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Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der
Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Erwerb eigener Aktien – 46. Zwischenmeldung
Im Zeitraum vom 23. Dezember 2024 bis
einschließlich 26. Dezember 2024 wurden insgesamt Stück 29.047
Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufs der Siemens Aktiengesellschaft
erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 12. Februar 2024
gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und
Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den
12. Februar 2024 mitgeteilt wurde.
Dabei wurden jeweils Aktien wie folgt
erworben:
Rückkauftag |
Aggregiertes Volumen in
Stück |
Gewichteter Durchschnittskurs im
Xetra-Handel |
23.12.2024 |
29.047 |
189,23809 |
Die Geschäfte in detaillierter Form
sind auf der Internetseite der Siemens Aktiengesellschaft
veröffentlicht (www.siemens.com/aktienrueckkauf2024-29).
Das Gesamtvolumen der bislang im
Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum vom
12. Februar 2024 bis einschließlich
26. Dezember 2024 erworbenen Aktien beläuft sich auf Stück
8.032.467 Aktien.
Der Erwerb der Aktien der Siemens
Aktiengesellschaft erfolgt durch eine von der Siemens
Aktiengesellschaft beauftragte Bank ausschließlich über die Börse
im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse
(Xetra).
München, 27. Dezember 2024
Siemens Aktiengesellschaft
Der Vorstand
27.12.2024 CET/CEST Die EQS
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